Lebenslanges Wohnrecht ohne weitere schriftliche Vereinbarungen?

2 Antworten

Mein Rat:

Es sollten dringend weitere schriftliche Vereinbarungen geschlossen werden!

Denn es ist ja nachweisbar, wann das lebenslange Wohnrecht eingetragen wurde und das Du ja dennoch weiter Miete gezahlt hast!

Das dingliche (im Grundbuch gesicherte) Wohnungsrecht ist dem Wesen nach unentgeltlich. Der Wohnungsberechtigte hat jedoch die Betriebskosten zu zahlen.

Sofern dem Eigentümer, wie hier, die Zahlung einer Miete "zugesichert" wurde, geschah dies rein schuldrechtlich und hat auf den Erwerber (Erben, Käufer etc.) keine Wirkung.

Im Falle der Veräußerung des Wohngrundstücks, das regelmäßig lastenfrei zu stellen ist, stellt sich dann u. a. die Frage des Wertersatzes.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung