Mutter hat lebenslanges Wohnrecht für Räume in einem Einfamilienhaus ist aber nun im Heim. Darf ich die Räume nutzen?

2 Antworten

Hannelore:

Der Bestellung eines grundbuchlich zu sichernden Wohnrechts geht üblicherweise eine ausführliche Fachberatung voraus. Wegen der Tragweite sind folgende Themen zu behandeln:

1) Hat der Grundstückseigentümer das Recht, die Wohnung selbst zu nutzten oder Dritten (gegen ortsübliche Miete, die dem Wohnungsberechtigten zugute kommen soll) zu vermieten, wenn der Wohnberechtigte den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse nicht nur vorübergehend nicht mehr in der Wohnung hat, z. B. Umzug in ein Senioren- und/oder Pflegeheim.

2) Erlischt sogar das Wohnrecht. Schuldrechtlich könnte vereinbart sein, dass zur Löschung eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts über den neuen Wohnsitz der Berechtigten genügt.

Der Vollständigkeit halber:

3) Ein Rangvorbehalt, dass Grundpfandrechte in einer bestimmten Höhe vor dem Wohnrecht platziert werden dürfen. Man denke z. B. die Aufnahme von Bankdarlehen für Umbau- und Sanierungszwecke. Banken verlangen die erste Rangstelle.

4) Vorteilhaft wäre auch eine Vorlöschklausel, wonach zur Löschung des Wohnrechts die Sterbeurkunde genügt.

Empfehlung: Prüfe die Eintragungsbewilligung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung