Miete zahlen bei lebenslangem Wohnrecht?

1 Antwort

...es kommt immer auf den notariellen Vertrag " Wohnrecht " an. Wohnrecht kostenlos ja oder nein. Die reinen "Verbrauchskosten" wie Gas, Strom, Wasser usw. d.h. ohne ! Zählermiete müssen immer vom Wohnungsrechtinhaber gezahlt werden. Der Eigentümer des Haus trägt immer alle Kosten, die alleine durch das vorhandensein des Hauses entstehen, d.h. Immobilienversicherung, Grundsteuer, Schornsteinfeger, usw. Ist ein nicht kostenloses Wohnrecht vereinbart, gehört natürlich dazu der MIet- oder sonstiger Vertrag. Ist dieser ncht vorhanden, sind die Kosten erstaffungsfähig. Aber denk mal darüber nach, wie lange du kostenlos ( in deiner Kindheit oder länger ) kostenlos bei deiner Mutter gelebt hast und natürlich auch " Kosten " für deine Mutter entstanden sind.