Wohnrecht und Harz IV?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man hat Dir ja schon geschrieben, wenn die Altersrente nicht ausreicht, dann gibt es kein Hartz IV (dazu müsstest Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was Rentner rein rechtlich in diesem Sinne nicht tun), sondern Du beantragst dann Grundsicherung im Alter. Auch hier gibt es den Regelsatz (der dieselbe "Höhe" hat wie Hartz IV), und Du bekommst die (angemessenen) Kosten der Unterkunft (= KdU = Miete + Nebenkosten + Wassergeld, und wenn du Wasser heiß machen musst per Boiler etc, dann auch dafür einen (zu) kleinen Zuschlag).

Genau wie bei Hartz IV kannst Du Dich von der GEZ befreien lassen (Antrag gibts beim Grundsicherungsamt), und falls es an Deinem Wohnort eine Ermäßigung für den Nahverkehr gibt, bekommst Du auch dafür Unterlagen vom Grundsicherungsamt. (Für beides musst Du danach fragen, von selbst rücken die Ämter nix raus.)

Anders als bei Hartz IV werden Dir die Beiträge für Haftpflicht- und Hausratsversicherung gezahlt.

Anders als bei Hartz IV ist (in diesem Fall ungünstig) der

  • Vermögensfreibetrag von max. 5.000 Euro sowie der
  • Freibetrag beim Zuverdienst, der liegt ab dem 1. Euro bei 30%, gedeckelt ist der Freibetrag bei 50% des Regelsatzes. Hättest Du so viel an Einkommen neben der Rente, wärest Du aber wohl sowieso raus aus der Grundsicherung.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter_und_bei_Erwerbsminderung

Du schreibst leider nicht, wie hoch Deine Rente sein wird. Wenn Deine Rente so hoch ist, dass Du 80% hast von dem, was Rente plus aufstockender Grundsicherung ausmacht, könntest Du wohngeldberechtigt sein.

Wohngeld
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld

Und hier Rechner:

Wohngeldrechner:
https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html
und hiernoch einer (diesen habe ich noch nicht ausprobiert):
https://www.wohngeldrechner24.de/

Rechner Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
https://www.smart-rechner.de/grundsicherung/rechner.php

.

Nun zur Angemessenheit der Wohnung.

So wie Du die Frage stellst, vermute ich, dass Dir bekannt ist, was von den Ämtern als "angemessen" angesehen wird, das sind 50 qm, wobei man zum Beispiel bei 2 qm mehr auch keinen Heckmeck (mehr) macht.

Nun ist Deine Wohnung ja mächtig größer. Wie man im Amt entscheidet, hängt von den Vorgaben ab, den die Mitarbeiter dort haben und seinem Ermessensspielraum. Wenn die Miete winzig ist, könnte es hinhauen. Bedenke aber, es kommen ja noch die Nebenkosten hinzu, und je größer die Wohnung, desto höher die Nebenkosten, was die gesamten KdU-Kosten teurer werden lässt.

Ich persönlich gehe davon aus, dass sich in der nächsten Zeit politisch, wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch einiges ändern wird. Wann genau das sein wird, kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, bestenfalls in wenigen Wochen, vielleicht in wenigen Monaten oder auch länger.
Sollte das, wovon ich ausgehe, zutreffen, wäre es fatal, wenn Du dann Deine jetzige Wohnung nicht mehr hast, obwohl Du sie dann vielleicht halten könntest.

Deshalb könnte es eine Überlegung wert sein, ob Du einen Teil Deiner Wohnung untervermietest (Vermieter muss zustimmen). Es gibt viele freundliche Menschen, die nach einer günstigen Wohngelegenheit suchen. Ich weiß, es gibt auch andere, und wen man sich wirklich ins Haus geholt hat, erfährt man oftmals erst hinterher.

Wenn Du möbliert untervermietest, hättest Du leichter die Möglichkeit, unangenehme Menschen wieder vor die Tür zu setzen. Auf jeden Fall solltest Du darauf achten, falls Du selbst Nichtraucher bist, auch einen Nichtraucher-Untervermieter zu haben. Auch wenn einer schwört, nur draußen zu rauchen: Zum einen kannst Du wirklich Qualmer-Süchtigen nicht glauben, und auch wenn draußen geraucht wird, und danach geht die Person rein und atmet schön kräftig aus ... den Gestank und die Schadstoffe kriegst Du nicht wieder so leicht aus Deiner Wohnung raus.

Google mit

untermietvertrag möbliert

und mit

untermieter möbliert kündigen

Du siehst: Einen unangenehmen Mitbewohner zu kündigen ist gar nicht so kompliziert.

,

Vielleicht hast Du ja auch die Möglichkeit und die Lust, einen 450er Job auszuüben. Möglicherweise kämest Du dann mit Rente + Job + Wohngeld gut über die Runden und könntest Deine Wohnung behalten und allein bewohnen.

.

.

Nun setze ich Dir noch meine Hinweise rein. Durch die Corona-Zeit ist der Anfang etwas kompliziert.

Im folgenden empfehle ich, alles persönlich in Ämtern wie Jobcenter / Grundsicherungsamt abzugeben sowie die Begleitung mittels Ämterlotsen. Letzteres lassen viele dieser Ämter zur Zeit nicht zu, im Einladungsschreiben oder bei Terminvergabe wird hinzugefügt, dass "Kunde" alleine kommen muss. - Falls das für Dich zuständige Amt für "Kunden" noch nicht geöffnet ist, und Du nun etwas zu solchen Ämtern schickst, dann unbedingt per Einschreiben/Rückschein und den Beleg gut aufbewahren.

Zusätzlich empfehle ich, füge in Deinem Schreiben einen ähnlichen Absatz wie diesen hinzu:

.

A n f a n g

.

"Weil es in dieser Corona-Zeit nicht möglich ist, persönlich bei Ihnen vorbeizukommen, bitte ich, den Erhalt dieses Schreibens

  eventuell auch: "sowie der Anlagen"

auf dem beigefügten Doppel zu bestätigen und mir dies mit dem beigefügten Freimschlag zurückzusenden."

.

E n d e

.

Auf das Doppel schreibe dort, wo gut Platz ist:

"Brief unterschrieben erhalten" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten").

Denke unbedingt daran, den an Dich adressierten Freiumschlag mit einer Briefmarke zu versehen.

Wird Dir unterstellt, Du hättest Unterlagen nicht eingereicht oder hättest auf etwas nicht reagiert, könnte das ja Sanktionen (= Geldabzug) nach sich ziehen. Sicherheit, dass Dein Schreiben wirklich zum Sachbearbeiter gelangte, hast Du mit dem Erhalt der Bestätigung. - Es kann hilfreich sein, wenn jemand, mit dem Du nicht verwandt bist und der nicht gemeinsam mit Dir in einer Wohnung wohnt, sieht, wie Du die Unterlagen in den Briefumschlag steckst. Vielleicht ist dieser freundliche Mensch sogar so freundlich und begleitet Dich zur Post, um zuzuschauen, wie Du genau diesen Brief dort aufgibst.

.

Im folgenden empfehle ich, alles persönlich in Ämtern wie Jobcenter / Grundsicherungsamt abzugeben sowie die Begleitung mittels Ämterlotsen. Letzteres lassen viele dieser Ämter zur Zeit nicht zu, im Einladungsschreiben oder bei Terminvergabe wird hinzugefügt, dass "Kunde" alleine kommen muss. - Falls das für Dich zuständige Amt für "Kunden" noch nicht geöffnet ist, und Du nun etwas zu solchen Ämtern schickst, dann unbedingt per Einschreiben/Rückschein und den Beleg gut aufbewahren.

Zusätzlich empfehle ich, füge in Deinem Schreiben einen ähnlichen Absatz wie diesen hinzu:

.

A n f a n g

.

"Weil es in dieser Corona-Zeit nicht möglich ist, persönlich bei Ihnen vorbeizukommen, bitte ich, den Erhalt dieses Schreibens

  eventuell auch: "sowie der Anlagen"

auf dem beigefügten Doppel zu bestätigen und mir dies mit dem beigefügten Freimschlag zurückzusenden."

.

E n d e

.

Auf das Doppel schreibe dort, wo gut Platz ist:

"Brief unterschrieben erhalten" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten").

Denke unbedingt daran, den an Dich adressierten Freiumschlag mit einer Briefmarke zu versehen.

Wird Dir unterstellt, Du hättest Unterlagen nicht eingereicht oder hättest auf etwas nicht reagiert, könnte das ja Sanktionen (= Geldabzug) nach sich ziehen. Sicherheit, dass Dein Schreiben wirklich zum Sachbearbeiter gelangte, hast Du mit dem Erhalt der Bestätigung. - Es kann hilfreich sein, wenn jemand, mit dem Du nicht verwandt bist und der nicht gemeinsam mit Dir in einer Wohnung wohnt, sieht, wie Du die Unterlagen in den Briefumschlag steckst. Vielleicht ist dieser freundliche Mensch sogar so freundlich und begleitet Dich zur Post, um zuzuschauen, wie Du genau diesen Brief dort aufgibst.

.

Am günstigsten wäre es, den Widerspruch persönlich abzugeben. Weiter günstig, nicht allein hinzugehen, sondern mit einem Ämterlotsen / Beistand. Nun lassen ja die (meisten? alle?) Jobcenter Besucher wieder zu, viele Jobcenter bestehen aber darauf, dass die "Kunden" alleine, also ohne Begleitung kommen. - Mit einem Ämterlotsen dort zu erscheinen und diese Angelegenheit in einem Gespräch zu klären, kann hilfreich sein.

.

Nun meine vorsorglichen Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher, wie ich sie vor der Corona-Zeit formulierte. Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. So wie berichtet wird, lassen zur Zeit viele Jobcenter Begleitungen nicht zu. Falls dies auf das für Dich zuständige Jobcenter zutrifft, wird man Dir dies mitteilen (NICHT vorher danach fragen, also keine "schlafenden Hunde wecken"). - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

.

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten"). - Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“.

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

.

Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

.

Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

.

Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

.

Weiter per Kommentar, Text zu lang.

Auch dieses Thema erinnert an "und ewig grüßt das Murmeltier": Handy-Nummern und Email-Adressen. - Lies dazu:

Hartz IV: Jobcenter erschleichen sich rechtswidrig Email-Adressen und Handynummern

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-erschleichen-sich-rechtswidrig-email-adressen-und-handynummern

Ebenso darf das Jobcenter Deine privaten Daten wie zum Beispiel Handy-Nummer und Email-Adresse nicht an Dritte weitergeben. - Im folgenden Artikel ein Musterschreiben zur entsprechenden Datenlöschung:

Neue Jobcenter Hartz IV Kommandos: “Ich rufe sie an! Erwarten Sie meinen Anruf”

https://www.gegen-hartz.de/news/neue-jobcenter-hartz-iv-kommandos-ich-rufe-sie-an-erwarten-sie-meinen-anruf

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

.

0

Danke fürs Sternchen.

Freut mich sehr.

- ҉ •✿⊱ (¯`'•.¸(¯`'•.¸Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿• ҉.

0

Das hängt wohl von der Höhe der Miete ab. Wenn diese im Rahmen der Sozialhilfesätze liegt, spielt die unangemessene Grösse vermutlich keine Rolle.

Du bekämst allerdings als Rentnerin nicht ALG-II, sondern Grundsicherung im Alter (Sozialhilfe). Die Höchstsätze entsprechen aber Hartz 4.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/&ved=2ahUKEwiK3IKFuqTrAhWFsKQKHXgjALIQFjAAegQIAxAB&usg=AOvVaw2QF_ugA-87C6iVRGGyR0Tf