KSP Mahnbrief, was tun?


09.10.2021, 18:45

Der einzige Unterschied ist das Datum zu den spätestens überwiesen werden soll

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vorschlag:

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Ihr Schreiben vom XX.XX.2021 – AZ XXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem oben genannten Schreiben machen Sie eine Forderung der Firma PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A. geltend. Zur Begründung führen Sie aus, es habe ein Negativsaldo hinsichtlich meines PayPal-Kontos bestanden. Da Ihrem Schreiben weder eine Vollmacht Ihrer angeblichen Mandantin beigefügt war noch das Bestehen einer solchen anwaltlich versichert wurde, rüge ich vorsorglich Ihre fehlende Aktivlegitimierung (§ 174 BGB).

Die Hauptforderung zzgl. Mahngebühren und Zinsen habe ich -ohne Anerkennung einer Rechtspflicht- mit Datum vom heutigen Tag an PayPal überwiesen.

Die Höhe der Inkassogebühren hingegen ist unzulässig, wie Ihnen als im Inkassogeschäft erfahrene Rechtsanwaltskanzlei eigentlich bekannt sein sollte. Ich verweise höflichst auf § 13 Abs. 2 i.V.m. Nr. 2300 Abs. 2 Satz 2 VV RVG (geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3320)).

Die Inkassokosten inkl. Auslagen gemäß RVG (hier: 18,00 €) überweise ich Ihnen, sobald mir eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Da wir mittlerweile Mitte des Monats haben und Sie mir trotz Ändeurng der Rechtslage zum 01.10.2021 gegenüber falsch abrechnen, sehe ich hier ein nicht unerhebliches Fehlverhalten Ihrerseits, welches ich der zuständigen Rechtsanwaltskammer zur Kenntnis bringen werde. Der Verband für Verbraucherschutz erhält ggf. eine Abschrift.

Mit freundlichen Grüßen

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Wichtiger Hinweis: Ich bin kein Anwalt, mein Textentwurf kann keine Rechtsberatung ersetzen. Ich gehe von BRD-Recht aus, alle Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne jede Garantie und Haftung.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
TomEF98  14.02.2022, 16:33

Ich habe ähnliches gemacht, nur da ich keinerlei Mahnung von Paypal erhalten hatte, und mir in App und Webseite unter meinem negativen Guthaben nach wie vor angezeigt wurde, dass durch den Negativsaldo KEINE zusätzlichen Gebühren anfallen, hatte ich lediglich die ursprüngliche Forderung gezahlt!

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Answer123  16.02.2022, 00:49
@TomEF98
und mir in App und Webseite unter meinem negativen Guthaben nach wie vor angezeigt wurde, dass durch den Negativsaldo KEINE zusätzlichen Gebühren anfallen

Wenn PayPal so etwas dämliches aus seiner Website schreibt, lässt sich das natürlich gegen sie verwenden. Da ich selbst aber kein PayPal nutze, bitte mal eine konkrete Quelle angeben, damit wir das in zukünftigen Fällen gegen PayPal verwenden können.

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Das Datum ist ziemlich irrelevant, denn wenn Du am Montag überweist, ist das Geld am Dienstag (12.10.2021) dort.

Die wesentliche Frage ist doch, ob diese Forderung gerechtfertigt ist und Du zahlen möchtest.

taddl486 
Fragesteller
 09.10.2021, 19:09

Ja ich bin momentan im Minus, aber ich weiss nicht, ob, wenn ich den Minus Betrag auf PayPal zahle, ich dann den Brief und die restlichen Beträge ignorieren kann

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gandalf94305  09.10.2021, 19:12
@taddl486

Du hast das nicht richtig verstanden. Der Betrag ist schuldbefreiend an das Inkassounternehmen zu zahlen, nicht an Paypal. Damit wird die Schuld bei Paypal beglichen - jedoch auch die Mahn- und Anwaltskosten. Die Forderung gegen Dich ist an das Inkassounternehmen abgetreten worden.

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taddl486 
Fragesteller
 09.10.2021, 21:36
@gandalf94305

achso. ich frage mich aber, ob dieses intern wirklich seriös ist, weil ich so viel darüber gelesen hab, dass man die ignorieren soll und das alles? stimmt das? oder kann man denen trauen?

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gandalf94305  09.10.2021, 22:09
@taddl486

Du gehst auf die eigentliche Frage überhaupt nicht ein. Ist die Forderung gerechtfertigt?

Lautet die Antwort nein, dann kannst Du ruhig auf den Mahnbescheid warten und diesem widersprechen. Dann muss das Verfahren vor Gericht gezogen werden und die Gegenseite wird verlieren, da die Forderung unbegründet ist.

Lautet die Antwort ja, dann solltest Du zuerst von Paypal unterrichtet worden sein, dass Eintreiben des ausstehenden Betrags nun an ein Inkassounternehmen übergeben wurde. Ansonsten könnte ja jeder Dir soetwas zusenden. Zur Klärung kannst Du Paypal anrufen (0800-Nummer) und nachfragen.

Wurde dieses Inkassounternehmen beauftragt, so begleichst Du den ausstehenden Betrag schleunigst, d.h. unmittelbar nach dem Telefonat.

Wurde kein Inkassounternehmen beauftragt, überweist Du SOFORT nach dem Telefonat den ausstehenden Betrag auf das Paypal-Konto oder läßt diesen von einer Kreditkarte bzw. einem Girokonto einziehen.

Hast Du das Geld nicht, beginnen Deine Probleme eine andere Dimension anzunehmen.

War das jetzt deutlich genug?

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Dem Grunde nach wirst du die Inkassogebühren vermutlich tragen müssen, wenn du im Verzug warst. Da sich die Rechtsgrundlage zu den Kosten aber Anfang des Monats (IIRC) geändert hat, sollten wir das auf jeden Fall prüfen.

Dazu bitte mal angeben: Seit wann bist du bei PayPal im Minus? Wann kam die erste Mahnung von PayPal? Mit welcher Fristsetzung? Wann hast du das Schreiben / die Mail von KSP erhalten? Hast du die Hauptforderung inzwischen bei PayPal ausgeglichen? Wann?

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taddl486 
Fragesteller
 11.10.2021, 17:47

ich bin seit dem 17. August im minus und die erste nachricht kam am 24. august mit der aussage, das konto „möglichst bald“ zu decken.

die ksp email hab ich am 4. oktober bekommen und den brief am 9. oktober.

noch habe ich den betrag nicht ausgeglichen, aber mittlerweile habe ick genug geld gespart, um den minus betrag auszugleichen

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Answer123  12.10.2021, 18:59
@taddl486

Dann wirst du die Inkassokosten dem Grunde nach tragen müssen, du warst mit dem Ausgleich ohne Zweifel im Verzug. Zur Höhe melde ich mich morgen.

Die Hauptforderung kannst du schon mal mit dem Vermerk "Nur Hauptforderung" überweisen. An PayPal oder -sofern KSP eine entsprechende Vollmacht vorgelegt hat- an KSP.

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Answer123  13.10.2021, 10:39
@taddl486

Dann bitte an PayPal möglichst heute noch Hauptforderung, Zinsen und kaufmännische Mahngebühren (0,50 €) zahlen.

Zu meinem Textentwurf oben bitte einmal Rückmeldung geben und angeben, ob KSP eine Vollmacht vorgelegt hat.

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TomEF98  14.02.2022, 16:38

Wir haben mittlerweile 2022 und Paypal bzw. die KSP verfahren immer noch nach dem gleichen Schema, auch OHNE vorherige Mahnung (eine Erinnerung, das Konto "möglichst bald" zu decken, ohne Festsetzung einer Frist oder Andeutung konkreter Konsequenzen kann man nicht als Mahnung verstehen, von daher wäre die Forderung zusätzlicher Kosten auch in diesem Fall rechtswidrig)

Frei nach dem Motto: "Die meisten sind blöd genug, einfach zu zahlen"

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