Also wenn man 350 Leute auf ein Feld einlädt, dass einem nicht gehört, brauchen wir glaube ich nicht darüber diskutieren, OB an den Vorwürfen was dran ist. Da wäre es sinnvoll, schon mal nach einem Anwalt zu suchen, der dann erstmal Akteneinsicht beantragt um festzustellen WAS sie genau wissen, und dir dann besser als wir raten kann Was bzw. wie viel du sagst. Eine WhatsApp Gruppe reicht da auch durchaus als Beweis, wenn das darüber organisiert wurde, immerhin können sie über die Nummern über den Provider die Personen ausfindig machen. Auch wenn du nicht vor Ort warst, wirst du als Organisator wohl zu dem Mist stehen müssen.

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Ich meine derartige Ansprüche werden über die Kaution geregelt, oder hast du die etwa schon vorher wieder bekommen?

Sofern nicht im Mietvertrag oder Anlagen geregelt ist, dass du vor dem Auszug zu streichen hast (bei mir stand bei meiner alten Wohnung z.B. nur, dass Löcher wieder zu verschließen sind) sollte alles im Rahmen einer gewöhnlichen Abnutzung durch die Nutzung der Wohnräume durch die Miete abgedeckt sein, die du dafür gezahlt hast, als du da gewohnt hast. Wobei du natürlich, wenn du länger in einer Wohnung wohnst in gewissen Abständen, ich glaube alle 5 Jahre oder etwas in dem Rahmen, auch selbst streichen solltest, wenn du dem offensichtlich nicht nachgekommen bist, ist es natürlich was anderes.

Wenn der Vermieter tatsächlich Ansprüche hat (das weißt du anhand dessen, was ich oben geschrieben habe jetzt selbst am besten), ist es zwar ungewöhnlich, aber nicht unmöglich, dass er dir vor der Erbringung der Leistung bereits eine Rechnung schreibt, wenn er z.B. beabsichtigt, das selbst zu machen, kann er dir die Farbe natürlich in Rechnung stellen, wenn er sie gekauft hat.

Wie gesagt, das einzig wirklich ungewöhnliche ist, dass er den Betrag nicht mit der Kaution verrechnet.

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