Kriege ich eine Strafe?

4 Antworten

Du wirst eine Strafe bekommen, wie hoch diese aber ausfällt, weiß hier keiner, denn das hängt von dem Richter/in ab.

Na ja, ich als Laie behaupte einmal, dass das ja nicht nur ein Schwarzfahren war, vielmehr kommt ja auch noch ein Betrug hinzu!

Ich gehe schon davon aus, dass das beim Jugendrichter landen könnte und dann gibt es auch eine Strafe. Hier kommen dann Sozialstunden in Betracht!

Die Kontrolleurin hat, wie man unschwer an deiner Frage erkennt erreicht, dass du dir wenigstens Gedanken über diesen Vorfall machst 👏

Keine Angst ........

" ...........die absichtlich ohne Erwerb eines Fahrerscheins ein Verkehrsmittel nutzt, trifft ab dem 14. Lebensjahr zwar weiterhin keine zivilrechtliche Verantwortung. Beim Erreichen der Strafmündigkeit kommt dann jedoch eine strafrechtliche Bewertung des Verhaltens in Betracht."

https://www.dresdner-fachanwaelte.de/aktuelles/verkehrsunternehmen-erheben-weiterhin-zu-unrecht-von-kindern-ein-erhoehtes-befoerderungsentgelt/

.......dies sollte dich aber nicht zu Wiederholungen ermutigen 🙈

Eifelia  15.11.2023, 16:51

🧐Ich sehe da jetzt keine mögliche Ermutigung 🙃

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Lena4267 
Fragesteller
 15.11.2023, 19:29

Dankeschön, endlich eine Person die respektvoll antwortet! Ich mache mir da den ganzen Tag schon sorgen und Gedanken drum, ich fühle mich total blöd und dumm. Ich schäme mich für dieses Verhalten, weil das meinen Charakter eigentlich gar nicht widerspiegelt. Ich habe die 60€ Strafe bekommen. Habe nun Angst, dass ich sozialstunden absolvieren muss, oder vor Gericht. Die Beamten haben jedoch nichts dazu gesagt, sie meinten es sei kein Weltuntergang, ich soll draus lernen und ich kriege vielleicht von Papa Ärger, mehr nicht. Ich hätte gedacht, sie würden sagen, dass das und das noch auf mich zu kommt. Aber sie haben Papa angerufen und gefragt , ob sie mich alleine da lassen können. Ich schäme mich wirklich für dieses Verhalten äußerst. Ich hoffe, Gott vergibt mir!

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Du musst erstmal die 60 Euro an die Bahn zahlen und bekommst dann eine kleine Strafe (Geldbetrag oder Sozialstunden - Arbeit). Im Wiederholungsfall könnte eine Haftstrafe (Gefängnis) verhängt werden.