Minderjährig... muss ich Strafe für "schwarzfahren" im Zug zahlen?

2 Antworten

Sorry, aber mein Verständnis hält sich da sehr Grenzen. Mit 17 Jahren sollte man wissen, wie man sich in so einem Fall verhält. Wenn der Automat defekt ist (was durchaus häufiger vorkommt), musst du exakt zwei Dinge tun:

  1. Automatennummer und Uhrzeit aufschreiben bzw. Fotos von Automatennummer und Fehlermeldung machen (wozu hat man den heute immer und überall ein Smartphone dabei).
  2. Im Zug aktiv auf den Kontrolleur zugehen. Wenn du sitzen bleibst, bis er da ist, fährst du schwarz. So einfach ist das. Deswegen geht man aktiv auf die Suche nach dem Zugbegleiter (muss man vermutlich nicht, würde ich aber empfehlen) oder spätestens wenn man den Zugbegleiter sieht, steht man auf und geht zu ihm, um ein Ticket zu kaufen.

Wenn du kein Ticket am Automaten kaufen konntest, darfst du ohne Ticket einsteigen. Aber es ist deine Pflicht a) nachzuweisen, dass der Automat defekt war, und b) dich aktiv um ein Ticket bemühen (Automat im Zug, Zugbegleiter o. ä.).

Und nun zu deiner Frage, ob du das "erhöhte Beförderungsentgelt" auch als Minderjähriger zahlen musst:

Es wird teilweise die Ansicht vertreten, dass beschränkt geschäftsfähige Personen (was Minderjährige regelmäßig sind) ohne Zustimmung der Personensorgeberechtigten nicht wirksam in eine Vertragsstrafe einwilligen können und die 60 € als Vertragsstrafe deshalb nicht erhoben werden können. Das mag durchaus so sein (ob es so ist sei mal dahingestellt), berücksichtigt aber nur eine Legitimation über die AGB der Deutschen Bahn bzw. des Bahnunternehmens. Nicht berücksichtigt wird dabei jedoch § 5 Abs. 1 EVO. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist also nochmal explizit gesetzlich geregelt, eine Ausnahme für Minderjährige finde ich dort nicht.

Fazit:

Entweder zahlst du die 60 € ohne weitere Diskussion (weil selbst schuld). Oder du versuchst belegen, dass der Fahrkartenautomat zum fraglichen Zeitpunkt defekt war. Dazu solltest du zumindest die möglichst genaue Uhrzeit und die Automatennummer haben.

Ich bin in meiner Ausbildungszeit jeden Monat etliche tausend Kilometer Bahn gefahren. Dabei ist es immer wieder (um nicht zu sagen: regelmäßig) vorgekommen, dass die Fahrkartenautomaten defekt waren. Fotos von Fehlermeldung und Automatennummer machen und einmal durch den Zug laufen, Zugeleiteter suchen. Und schon konnte ich die restlichen 3 Stunden wieder entspannt im Zug sitzen, ohne mir irgendwelche Gedanken über das Ticket machen zu müssen. Ich bin übrigens nie nach den Fotos gefragt worden. Dass ich von mir aus den Zugbegleiter angesprochen habe, hat immer ausgereicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Also nach meinem Erfahrungen als sowas passiert ist hatte jedes Mal (bestimmt um die 15Mal) der Zugbegleiter immer Verständnis gehabt und konnte das Zugticket nachkaufen.

Deswegen wusste ich(auch mit 17) nicht ,wie das jetzt genau funktioniert, da ich auch generell nicht oft mit dem Zug fahre,..aber wenn, konnte ich immer das Ticket nachkaufen und deswegen bin ich davon halt ausgegangen...also ich weiß ja nicht ob man jedes Mal so krass Glück haben kann...um ehrlich zu sagen glaub ich, dass die Zugbrgleitung selbst da nicht viel Ahnung hat ,wenn jeder anders reagiert...