Fahrkarte in der Straßenbahn kaufen, wie lange habe ich nach dem Einsteigen Zeit?
Hallo,
mein Mann wurde nach einem Konzert in der Straßenbahn kontrolliert und hat ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhalten. Zur Situation: Mein Mann und zwei Freunde sind relativ knapp am Bahnhof angekommen. Drei Kontrolleure hatten sie direkt ins Auge gefasst und sich dich an sie heran gestellt (zu diesem Zeitpunkt wussten sie natürlich noch nicht das es Kontrolleure waren). Alle drei stiegen in die Bahn. Mein Mann setzte sich, weil er aufgrund von Schmerzen nicht mehr stehen konnte. Ein Freund stellte die Tasche ab um Geld rauszusuchen, damit der Dritte an den Automat in der Straßenbahn gehen konnte um Tickets zu kaufen (am Bahnsteig gab es keinen Automat und es war auch keine Zeit mehr). Die Bahn ist noch nicht richtig los gefahren, da wurden die drei schon kontrolliert und als Schwarzfahrer betitelt. Man hat doch aber sicher ein gewisses Zeitfenster um das Ticket in der Bahn zu ziehen oder? Keiner der drei hatte vor, Schwarz zu fahren... Wie sind eure Erfahrungen mit solchen Kontrolleuren und gibt es rechtliche Grundlagen dazu?
Danke
3 Antworten
Wir kennen die Beförderungsbedingungen dieser Verkehrsbetriebe nicht. Da solltest Du mal einen Blick reinwerfen.
Natürlich ist die Ausrede mit den gesundheitlichen Störungen nicht selten. Daher lassen sich Kontrolleure selten darauf ein.
Anders ist es, wenn man den Fall bei den Verkehrsbetrieben unmittelbar reklamiert. Gut wäre dann, wenn man die Kopie eines Schwerbehindertenausweises oder eines ärztlichen Attests beifügen und die Beschwerden so glaubhaft machen kann.
Danke, das haben wir getan. Haben alles eingereicht was an Diagnosen vorliegt. Deren Aussage ist, das ein Ticket unmittelbar nach dem Einstieg gekauft oder abgestempelt werden muss. Das war ja auch der Plan der drei, aber dazu ist es ja gar nicht gekommen
Ein definiertes Zeitfenster gibt es dafür nicht.
In der "Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen" (BefBedV) heißt es dazu in § 6 "unverzüglich", und diese Aussage dürfte so in den Beförderungsbedingungen nahezu aller Verkehrsverbünde bzw. -unternehmen zu finden sein.
Der Dritte, hätte ja gleich zum Automaten gehen können, um damit zu beginnen, die richtige Karte auszuwählenund nicht zu warten, bis der zweite seinen Geldbeutel gefunden hat.
In solchen Fällen gilt "unverzüglich." Bedeutung = Ohne schuldhaftes verzögern.
Wenn sich einer hinsetzt, weil er nicht mehr stehen kann und die beiden anderen stehen daneben,weil der eine das Geld succht und der Dritte wartet, dass es gefunden wird, so ist es eben zuimdest nachlässig.