Kann ein Entrümpelungsdienst abgesetzt werden, kann die Eigenbeteiligung für einen Rechtsanwalt abgesetzt werden?

2 Antworten

Wenn man seine eigene Wohnung entrümpeln lässt, so sollte das zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören.

Wäre es das Entrümpeln einer Vermieteten Wohnung gemeint, dann wäre es in der Anlage V abzuziehen.

Für den Rechtsanwalt gilt, war es für eine vermietete Wohnung, kommt es in die Anlage V.

War es für die selbstbewohnte Wohnung, wären es aussergewöhnliche Belastungen, aber da es eine "zumutbare Belastung" gibt, wird es sich vermutlich nicht auswirken.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die Entrümpelung hat in einem gemieteten Haus stattgefunden. 

Und die Wohnung war eine selbstbewohnte, angemietete Wohnung.

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@wfwbinder

Gegen den Ansatz nach § 35a EStG spricht allerdings klar das BMF-Schreiben vom 6. Nov. 2016.

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Wovon denn bitteschön?

Ein Vermieter kann das ohne weiteres absetzen von seinen Mieteinnahmen. Das wären dann Werbungskosten.

Wenn es um die Wohnung eines verstorbenen Angehörigen gehen sollte, erschließt sich mir nicht, wie man "haushaltsnahe Dienstleistungen" außerhalb der eigenen Wohnung in Anspruch nehmen könnte.