Gemeinsame Veranlagung, Kleinunternehmen?

4 Antworten

Meine Einkünfte liegen unter 17.500 €.

Dein daraus erzieltes "persönliches" Einkommen ist natürlich steuerspflichtig.

Nur, weil deine Einkünfte unter 17.500 Euro liegen, heisst das doch nicht, dass darauf keine Steuer entfällt! Eure Einkünfte ergeben, salopp gesagt, eine Summe, und darauf entfallen Steuern. Oder meintest du etwas anderes?

Oder meintest du etwas anderes?

Das liegt doch auf der Hand. Hier werden mal wieder Umsatzsteuer und Einkommensteuer verwechselt oder gar gleichgesetzt.

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Nach ausfüllen der Steuererklärung 

Welche Steuererklärung ist gemeint? Wahrscheinlich die zur Einkommensteuer.

müssen wir über 300 € Steuer nachzahlen, die sich aus meinem Kleinunternehmens ergeben.

Na das ist ja nicht viel. Ich wünsche dir für die Zukunft mehr Glück.

  1. für das "Kleinunternehmen" interessieren keine Einkünfte, sondern Umsätze, da Regelung aus dem UMSATZsteuerrecht
  2. da das "Kleinunternehmen" eine Regelung aus dem Umsatzsteuerrecht ist, sind für die Einkommensteuer der GEWINN aus diesem Unternehmen anzusetzen