Möglich ist es.

Je nachdem welche Laufbahn du beim Finsnzamt einschlagen möchtest, musst du aber entweder eine duale Ausbildung (mittlerer Dienst) oder ein duales Studium (gehobener Dienst) durchlaufen.

Deine Aufgaben beim FA hängen stark davon ab wo du eingesetzt bist. In einer Einkommensteuerdienststelle z.B. bearbeitest und veranlagst du Steuererklärungen von Bürgern, nimmst ggf. Telefone entgegen (wenn das keine gesonderte Dienststelle macht, hängt auch vom Bundesöand und FA ab) etc.

In der Erhebungsstelle dagegen musst du bei rückständigen Zahlungspflichtigen die rückständigen Steuern und Nebenleistungen eintreiben, z.B. durch Pfändungen.

In der Betriebsprüfung (ist aber gehobener Dienst) prüfst du die Buchführung von Betrieben, gehst ggf. zu ihnen hin, ermittelst Sachverhälte und klärst diese ggf.

Daneben gibt es auch viele andere Einsatzorte, z.B. Körperschaftsteuerdienststellen, Informations- und Annahmestellen (da wird den Bürgern bei normalen Nachfragen geholfen, z.B. bei Steuererklärungen welche Anlagen, Dokumente etc. sie brauchen),...

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Meine Frage wäre, was man dazu anziehen sollte, ein Kleid wäre wahrscheinlich zu viel, oder?

Nein, ein Kleid wäre etwas "too much". Ich habe auch vor drei Jahren, als ich das Studium angefangen habe, niemanden mit Kleid gesehen.

Ich hätte sonst an eine Anzughose mit einem schicken Oberteil gedacht, oder wäre doch einfach eine Jeans besser?

Ja, genau sowas in der Art (Blazer, Anzugshose, entsprechende Schuhe). Hauptsache "Schick".

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Möglich wäre es theoretisch. praktisch ist es aber eher schwierig (haben die uns auf der letzten Infoveranstaltung nach der Laufbahnprüfung auch gesagt: Es ist eine Einbahnstraße. Viele aus HH wollen raus, aber kaum einer dafür rein).

Du brauchst einen "gleichwertigen" Tauschpartner und mit "Gleichwertig" meine ich, dass die Person ungefähr das gleiche Alter und ein ähnliches Maß an Berufserfahrung haben muss (Du kannst also nicht bspw. eine 23 Jährige Einsteigerin mit jemanden tauschen lassen, der schon 10 Jahre Berufserfahrung hat).

Dass es so schwierig ist, liegt auch darin, dass wir Landesbeamte sind und keine Bundesbeamte, weshalb Hamburg oder eben Bremen ihre ausgebildeten Fachkräfte gerne behslten möchten.

Und nein: Während des Studiums kannst du nicht tauschen.

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Die Kleinunternehmerregelung ist sinnvoll, wenn man: Privatkunden bedient (Geschäftskunden erhalten USt. ohnehin zurück)"

Halte ich jetzt eher für ein Gerücht.

Ist es trotzdem sinnvoll, die KUR in Anspruch zu nehmen

Warum sollte es nicht sinnvoll sein? Du müsstest dann eben keine USt auf Rechnungen ausweisen und bräuchtest auch keine Voranmeldungen ans FA abzugeben.

Es kann aber auch sein, dass du z.B. sagst "Ich möchte die Vorsteuer erstattet bekommen aus Einkäufen". Dann darfst du natürlich kein KU sein.

Es hat eben Vor- und Nachteile.

Darf ich denn überhaupt B2B betreiben, während die KUR aktiv ist?

Natürlich. Im 19 UStG steht ja nicht drin, dass die KU nicht anwendbar wäre, wenn du B2B betreibst. Du musst nur die Umsatzgrenzen einhalten:

  • Max. 22.000€ im Vorjahr UND
  • Max. voraussichtl. 50.000€ im laufenden Jahr
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Ganz normale Klamotten reichen völlig (anders ziehe ich mich da auch nicht an, wenn ich im Büro erscheine).

Vllt. nicht unbedingt in Jogginghose und bei Frauen muss der Ausschnitt auch nicht unbedigt bis ganz unten gehen.

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Ausgehend davon, dass du der Leistungsempfänger bist:

Wenn dir Ware zugesendet wird, dann hast du eine Einfuhr aus dem Drittland und es muss Einfuhrumsatztsteuer gezahlt werden.

Wenn an dir eine sonstige Leistung erbracht wurde, dann kann ggf. das Reverse-Charge-Verfahren gem. 13b UStG greifen. Hierbei wirst du als Leistungsempfänger zum Steuerschuldner.

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Ich mache gerade auch das Studium (bin aber schon im Endspurt - August sind Laufbahnprüfungen) und ich meine das geht nicht. Außer du bist Aufsteiger (warst im mD und willst in den gD - wenn du nicht weiterkommen kannst oder eben auch zum Schluss durchfällst, bleibst du im mD).

Auch die Ausbildung im mD braucht auch schon 2 Jahre. Die ZP legst du schon nach max. 6 Monaten hin. In der Praxis wirst du bestimmt auch noch nicht gewesen sein oder?

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Also Daten wie Wohnadresse, Geburtsdatum etc. (Was vom Einwohnermeldeamt gemeldet wird) können im Grunde alle Finanzbeamten aus ganz Deutschland abrufen durch ein paar Klicks (Das sind die sogn. Meldedaten).

Aber nicht jeder x beliebige Sachbearbeiter darf sie abrufen, wegen dem Steuergeheimnis (30 AO).

Was deine abgegebene Steuererklärung angeht, können nur diejenigen einsehen, die auch Zugriff auf die jeweiligen Veranlagungsdaten haben (sprich die zuständige Dienststelle und evtl. ihr Vorgesetzter, wenn notwendig).

Denn nicht jede Dienststelle kann deine Steuererklärung bearbeiten.

Was ist denn dabei?

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Es gibt den Gedanken die Steuerklassen 3/5 abzuschaffen.

Ob und wann es passiert, steht aber noch offen.

Letztlich treffen die Stkl. keine Aussage drüber wieviel Steuern du insgesamt zahlen muss (Das geschieht erst bei der Veranlagung mit der Steuererklärung).

Also es passiert noch nichts.

Nebenbei erwähnt:

Als Ehegatten hättest du dann 4/4 oder (auf Antrag) 4/4 mit Faktor, wenn Stkl. 3/5 nicht angewandt wird.

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Wie genau werden die Werbekosten verrechnet in der Steuererklärung?

Du meinst wahrscheinlich Werbungskosten

Werbungskosten werden von deinen Einnahmen in der jeweiligen Einkunftsart abgezogen.

So sieht das Schema aus (bspw. mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit):

Einnahmen (Arbeitslohn...)

abzgl. Werbungskosten

= Einkünfte/Summe der Einkünfte und auch Gesamtbetrag der Einkünfte

abzgl. Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen

= zu versteuerndes Einkommen (z.v.E)

Auf dieses z.v.E wird noch ein Tarif angewandt und daraus ergibt sich dann deine Einkommensteuerlast.

Hinweis: Wenn das z.v.E unter dem Grundfreibetrag (in 2022: 10.347 €) liegt, dann wird keine Einkommensteuer festgesetzt.

In der Werbung wird ja immer gesagt dass man sich 1000€ schnell zurückholen kann.

Das ist nur Werbung und kann man so pauschal nicht sagen, weil es von vielen Faktoren abhängt ob du was erstattet bekommst und wieviel. Oder ob du evtl. sogar etwas nachzahlen musst.

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Kann ich die 17.000,0 Euro bei den außergewöhnlichen Belastungen auf mehrere Jahre verteilen ?

Nein leider nicht. Du kannst sie nur für das/die Jahr(e) berücksichtigen lassen, wo du sie gezahlt hast.

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Aber auf der Website vom Finanzamt steht man solle den Fragebogen selber elektronisch an das Finanzamt schicken, vielleicht habe ich es auch falsch verstanden.

Nein, das ist schon richtig so.

Den FraBo musst du selber ausfüllen und dann anschließend elektronisch ans FA übermitteln.

Das FA prüft deine Angaben und teilt dir dann eine (neue) Steuernummer zu.

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Ich würde da auch eher zur Ausbildung "Finanzwirt" tendieren.

Wobei mit der Fachhochschulreife könntest du auch das Studium zum Diplom-Finanzwirt machen. Dort wirst du mit BWL eher konftrontiert als bei der Ausbildung (in der Ausbildung hast du das nicht so).

Weil du dort auch Betriebsprüfer beim FA sein kannst. Entsprechend hast du dann such Fächer wie Bilanz, Besteuerung der Gesellschaften - Bilanz.. und Wirtschaftswissenschaften (Teil BWL, Teil Bilanz). :)

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