Kindergeld wird Angerechnet?
Hallo,
Da ich mit 16 in das betreute wohnen gerutscht bin hatte das Jugendamt Die Kontrolle über mein Kindergeld.
Mit 18 habe ich Arbeitslosen Geld beantragt und seid dem wird meine Wohnung vom Amt gezahlt.
Seit dem Zeitpunkt rechnen Sie mir Kindergeld an und ich kriege seid Januar 2020 219€ weniger Leistung.
(Ich gehe seid Dezember 2019 nicht mehr in die Schule oder bin beschäftigt also steht mir kein Kindergeld zu )
Aktuell bin ich schwanger und gehe somit auch nicht arbeiten oder sonstiges.
Ich habe bei der Kindergeld Kasse angerufen und sie sagten mir das ich den Abzweigungs-Antrag ausfüllen soll...(nicht den normalen Antrag da kein Kontakt zu den Eltern besteht)
Diesen wollte ich ausfüllen...allerdings gibt es nur diese Sachen zur Auswahl
Ich befinde mich in Schulausbildung
Ich befinde mich in Berufsausbildung
Ich absolviere ein Studium
Ich suche einen Ausbildungsplatz
Ich Leiste Freiwilligen Dienst
Ich bin Arbeitssuchend gemeldet und stehe in keinem Beschäftigungs Verhältnis
Ich befinde mich in Übergangszeit von höchstens 4 Monaten
Ich kann mich aufgrund einer Körperlichen Geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst unterhalten
...keiner der Punkte trifft zu und Ohne Abzweigungs Antrag krieg ich keine Ablehnung der Kindergeld Kasse die ich wiederum beim Jobcenter einreichen muss um meine 5.256€ Nachzahlung zu erhalten der letzten 2 Jahre...
Kann mir irgend jemand helfen? Ich weiß mir nicht mehr zu helfen und die Damen und Herren am Telefon sind auch nicht scharf darauf.
Danke schonmal im voraus
2 Antworten
Wichtig ist noch dein Alter.
Bis zum 21. Geb. könntest du auch arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet sein und Kindergeld wird gezahlt.
Bis zum 25.Geb. auch wenn du ausbildungssuchend bist, die Ausbildungssuche wäre nachzuweisen.
M.M.n. darf das Kindergeld dir nur angerechnet werden, wenn du es auch erhältst/erhalten kannst. Aber ja, du musst das Kindergeld beantragen. Alle anderen Leistungen sind vorrangig vor dem ALG2.
Wenn also die Bedingungen für das Kindergeld nicht bestehen und es trotzdem angerechnet wird, könnte der ALG2-Bescheid falsch sein und ein Widerspruch wäre nötig.
Kindergeld wird nur 6 Monate rückwirkend gezahlt, ab Antragstellung!
Gibt es evtl. Beratungsstellen für junge Erwachsene in deiner Region? Lass dich unterstützen.
(Ich gehe seid Dezember 2019 nicht mehr in die Schule oder bin beschäftigt also steht mir kein Kindergeld zu )
soweit Du Dich nicht in einer Ausbildung befindest, nicht jederzeit nachweislich als ausbildungsplatzsuchend giltst, besteht auch für Dich als U25-jährige kein Anspruch auf Kindergeld - ergo darf / kann es Dir auch seitens des JC nicht gegengerechnet werden.
Anspruch auf Kindergeld bestünde ( über das 18. bzw. sogar 25. Lj. hinaus ) dann nur, wenn Du als "dauerhaft" behindert eingestuft wärest, und nicht selbst Deinen Lebensunterhalt erwirtschaften könntest.
Sollte Anspruch auf KG bestehen, so wäre dies allerdings max. bis 6 Monate rückwirkend gewährbar.