Kindergeld wird Angerechnet?

2 Antworten

Wichtig ist noch dein Alter.

Bis zum 21. Geb. könntest du auch arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet sein und Kindergeld wird gezahlt.

Bis zum 25.Geb. auch wenn du ausbildungssuchend bist, die Ausbildungssuche wäre nachzuweisen.

M.M.n. darf das Kindergeld dir nur angerechnet werden, wenn du es auch erhältst/erhalten kannst. Aber ja, du musst das Kindergeld beantragen. Alle anderen Leistungen sind vorrangig vor dem ALG2.

Wenn also die Bedingungen für das Kindergeld nicht bestehen und es trotzdem angerechnet wird, könnte der ALG2-Bescheid falsch sein und ein Widerspruch wäre nötig.

Kindergeld wird nur 6 Monate rückwirkend gezahlt, ab Antragstellung!

Gibt es evtl. Beratungsstellen für junge Erwachsene in deiner Region? Lass dich unterstützen.

(Ich gehe seid Dezember 2019 nicht mehr in die Schule oder bin beschäftigt also steht mir kein Kindergeld zu )

soweit Du Dich nicht in einer Ausbildung befindest, nicht jederzeit nachweislich als ausbildungsplatzsuchend giltst, besteht auch für Dich als U25-jährige kein Anspruch auf Kindergeld - ergo darf / kann es Dir auch seitens des JC nicht gegengerechnet werden.

Anspruch auf Kindergeld bestünde ( über das 18. bzw. sogar 25. Lj. hinaus ) dann nur, wenn Du als "dauerhaft" behindert eingestuft wärest, und nicht selbst Deinen Lebensunterhalt erwirtschaften könntest.

Sollte Anspruch auf KG bestehen, so wäre dies allerdings max. bis 6 Monate rückwirkend gewährbar.