Kindergeld trotz Teilzeitarbeit?

2 Antworten

Für eine Übergangszeit von bis zu 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten bleibt der (elterliche ) Anspruch auf Kindergeld - unabhängig, von der Höhe des erzielten Einkommens aus einem Ferien-/ Aushilfsjob erhalten.