Kindergeld trotz Teilzeitarbeit?
Hallo,
ich habe dieses Jahr mein Abi gemacht und fange zum 01.08. ein duales Studium an. Ich würde gerne im Juli einen Monat lang Teilzeit arbeiten. Bekomme ich für diesen Monat dann weiterhin Kindergeld?
Danke im Voraus :)
2 Antworten
Für eine Übergangszeit von bis zu 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten bleibt der (elterliche ) Anspruch auf Kindergeld - unabhängig, von der Höhe des erzielten Einkommens aus einem Ferien-/ Aushilfsjob erhalten.
Nicht du, aber Deine Eltern schon, da Du dich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von nicht mehr als 4 Monaten befindest und da die eigenen Einkünfte des Kindes während der Ausbildung überhaupt keine Rolle spielen.
Kindergeld ab 18 Jahren | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)