minderjähriges Kind in Ausbildung - erhalte ich weiterhin Kindergeld?

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Hallo bvogl,

bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist das Kindergld Einkommensunabhängig.

Das Kindergeld wird somit bis einschließlich dem Monat gezahlt in dem Dein Sohn seinen 18. Geburtstag feiert. Siehe auch § 32 Abs. 3 EStG.

Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird auf das Einkommen und andere Voraussetzungen geachtet.

Mfg

Verdient ein Azubi auch nur einen Cent mehr als die Jahresverdienstgrenze von 8004,-euro dann wird seinen Eltern das komplette Kindergeld gestrichen. Das wurde vom Bundesverfassungsgericht am 06.04.2009 so bestätigt (Az.: 2 BvR 1874/08). Übrigens: Von der Bruttovergütung des Auszubildenden dürfen noch* die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und* eine Werbungskostenpauschale von 920 €

abgezogen werden. Reichen die 920 € als Werbungskosten nicht aus, dann darf der tatsächliche Betrag abgezogen werden. Der Azubi kann somit den für das Kindergeld relevanten Betrag teilweise selbst beeinflussen.