Keinen Unterhalt?

6 Antworten

Nach deiner Rechnung sieht das mit Unterhalt leider düster aus....

Er wird also seinen gesamten Unterhalt da nicht leisten können.

aktuell ist mein bester Freund in so einer Situation

Trennung war ca August 22... die Kinder sind bei der bald-Ex ca 4, 6, 8 Jahre.

Im Augiust/ September ging ihm noch prima... man konnte die Erleichterung bei ihm merken....aber ab September gings ihm garnicht gut...er wohnt ca nen 1km weg von ihr(auf meinen Rat her)...seine Baldex hat ihm frech nen schlüssel gegeben...und ist einfach zur Arbeit...er bringt die kids zum kindergarten und zur Schule. Ich hatte ihm den Rat gegeben, sich nicht an der langen Leine führen zu lassen... meiner meinung nach ist das ihr Problem...bei Trennung ist jeder für sich verantwortlich, ist jedenfalls meine Meinung.... aber er lässt das mit sich machen...wie auch immer... er hat ne neue... sie hat nen neuen....er ist seit Oktober krankgeschrieben...ist in psychisches Tief verfallen...kümmert sich jetzt im April immer noch ne stunde um die kids...fährt dann nach hause in seine 2 zimmerwohnung.

Seine Baldex hatte nun versucht... Unterhaltsvorschuß zu beantragen...er hatte mit dem Jugendamt telefoniert...Vorschuß wurde abgelehnt, weil er sich aktiv um die kids kümmert...er bekommt nunmehr seit letztem jahr ca 1800 Euronen Krankengeld ... wie lange noch... weiß ich nicht...der hatte die letzten Jahre gerne gearbeitet in Dauernachtschicht als Lagerist...

Wollte nur damit anmerken, das Unterhaltsvorschuß auch in einigen fällen verweigert wird...kommt drauf an, wie sich der Ex um die kids kümmert.

Also mit Unterhalt sieht es bei dir düster aus...musst halt damit versuchen auszukommen.

Je nachdem wann die Kredite aufgenommen wurden, können die Zinsen angerechnet werden. Da er aber keine Miete zahlt, kann diese als Mietvorteil dann wieder dem bereinigten Einkommen zugerechnet werden. Somit wird er sicherlich mehr als die 48€ zahlen müssen.
Lass dir im Zweifel vom Jugendamt beim Durchsetzen deiner Ansprüche helfen. Die fordern ihn auf, dort sämtliche relevante Unterlagen mit Nachweisen einzureichen.

Bei nur 2100 Euro Nettoeinkommen kann der Kindsvater für seine Kinder nicht einmal den Mindestunterhalt leisten - sprich es kommt zu einer Mangelfallberechnung.

Düsseldorfer Tabelle - Einkommensstufe II

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle/

KInd 3 Jahre = 459 Euro

Kind 7 Jahre = 528 Euro

Kind 12 Jahre = 618 Euro

Gesamtanspruch = 1605 Euro abzügl. 3 * hälftiges Kindergeld 375 Euro = 1230 Euro

Dem Vater verbleiben jedoch nach Abzug des Selbstbehalts nur ( 2100 abzügl. 1370 ) 730 Euro.

Allerdings hast Du gemäß Unterhaltsvorschuss Anspruch auf insgesamt 777 Euro ....

https://www.unterhalt.net/unterhaltsvorschuss/

  • bis zum 6. Geburtstag: 187 Euro (437 Euro – 250 Euro)
  • bis zum 12. Geburtstag: 252 Euro (502 Euro – 250 Euro)
  • bis zum 18. Geburtstag: 338 Euro (588 Euro – 250 Euro)

sprich dort könntest Du einen geringen Ergänzungsanspruch anmelden.

Desweiteren abhängig von Deinem Einkommen ( soweit Du durch die Trennung nicht in die Hilfsbedürftigkeit kommst ) wäre der Anspruch auf KInderzuschlag :

https://www.unterhalt.net/unterhaltsvorschuss/

Zusätzlich Anspruch auf Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe

und Wohngeld ......

https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php

Die Raten ( Darlehen ) für sein Haus sind irrelevant ...... in seinem Selbstbehalt sind Kosten für Wohnung / Unterkunft beinhaltet ...... sprich müssen Dich nicht interessieren.

Wende Dich ans Jugendamt und lasse eine Beistandschaft einrichten, damit Du möglichst wenig mit dem Unterhaltskampf zu tun hast. Du kannst, soweit er nicht bezahlt umgehend Unterhaltsvorschuss beantragen.

Nun wünsche ich Dir viel Erfolg und vor allen Dingen Kraft.

Warum sein Haus ?

Ihr lebt in einer Zugewinngemeinschaft , lasse Dich nicht über den Tisch ziehen und Dich anwaltlich beraten .

Der regelt auch den Unterhalt

Kredite sind Privatsache und schmälern nicht irgendwelche Unterhaltsleistungen. Wohnt ihr in dem Haus, dann kann er eine fällige Miete für das Haus gegen seine Unterhaltsleistung gegenrechnen.