Unterhalt Minderjährig?

3 Antworten

Im Ernst? 1.350 plus 250 KG reichen nicht?

Aber ich nenne gerne das Berechnungsschema.

Freibetrag 100,-€, vom Rest die Hälfte wird beim Vater angerechnet.

Die bisherigen 522 wurden ja vermutlich nach Düsseldorfer Tabelle unter Abzug des hälftigen Kindergeldes ermittelt.

Wenn ich von 522,-€ den Betrag von 625 -€ abziehe, ist das Ergebnis negativ.

Vom genannten Netto wurde bereits die PKV abgezogen? Ansonsten nochmal neu rechnen. Da kann aber eigentlich auch nichts rauskommen.

Weniger? Ich lehne mich jetzt mal sehr weit aus dem Fenster und sage: gar nichts. Der Sohn hat 1250 plus 125 Euro eigenes Einkommen. Der Kindsvater müsste schon zu den extremen Großverdienern gehören, dass da noch ein Unterhaltsanspruch bestünde.

Der Vater muss bei dem Gehalt garnichts mehr bezahlen