Vermieter zieht von schriftlicher Zusage zurück?

2 Antworten

Da ein unbefristeter Mietvertrag auch mündlich geschlossen werden kann, ist diese Zusage für beide Parteien bindend. Im Gegensatz zu dir kann der Vermieter dich nicht so einfach kündigen. Du hättest deinerseits in so einem Fall die 3 monatige Kündigungsfrist einhalten müssen. Teile ihm schriftlich mit, dass du notfalls auf dem Rechtsweg deinen Anspruch durchsetzen wirst.

Hallo ich habe eine Wohnung von der vbw und mein mann hat ein mal seine meinung zum Vermieter gesagt darauf hin hat er zu ihn gesagt ihn werde es im PC vormerken das dir keine Wohnung meher gegeben werden darf von der vbw dar er das machen mein mann hat nichts schlimmes gepackt Antwort bitte