Kann man zuviel bezahlte Kaution wieder zurückverlangen?
In Gebieten, bei denen eine hohe Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt besteht, verlangen Vermieter auch manchmal mehr als die üblichen 3 Monatsmieten. Kann man da als Mieter, wenn man eine Wohnung möchte, die höhere Kaution bezahlen und das, was man zu viel bezahlt hat wieder zurück verlangen?
3 Antworten
Man kann das Geld innerhalb von 3 Jahren zurückfordern. Man sollte sich aber schon darüber im Klaren sein, dass das das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter wahrscheinlich nicht verbessern wird, vor allem wenn die hohe Kaution im Mietvertrag steht. Nach der Frist von 3 Jahren bekommt man das Geld erst zum Ende des Mietverhältnisses zurück.
Nahezu korrekt. Für den anfänglichen Rückzahlungsanspruch gilt eine 3jährige Verjährungsfrist, was also länger ist als "innerhalb von 3 Jahren".
Insgesamt sei auf das BGH-Urteil vom 1. Juni 2011 – VIII ZR 91/10 verwiesen.
Das Zurückverlangen geht problemlos durch Rückfordern mit Fristsetzung und Androhung des Einbehaltes der Kaltmiete in entsprechender Höhe. Keinesfalls die Nebenkostenabschläge einbehalten (sonst droht Kündigung)!
du kannt die (rechtswidrig) zu viel verlangte Kaution dadurch ausgleich, dass du einen Monat mit der Kalt-Miete aussetzt.
Ja mit Sicherheit kann man die zu viel gezahlte Kaution zurück verlangen. Denn auf sie hat ja der Vermieter keinen Anspruch. Also ich meine schon, dass ein solcher Rückzahlungsanspruch besteht.