Ja mit Sicherheit kann man die zu viel gezahlte Kaution zurück verlangen. Denn auf sie hat ja der Vermieter keinen Anspruch. Also ich meine schon, dass ein solcher Rückzahlungsanspruch besteht.

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Du solltest auf jeden Fall den Unterhalt für die Kinder vor einem deutschen Gericht titulieren lassen. Das muss dann auch zugestellt werden, notfalls durch Anschlag an der Gerichtstafel. Deutschland hat viele zwischenstaatliche Abkommen, so mit Kanada. Daher könntest du dort über einen kanadischen Gerichtsvollzieher das Urteil in Deutschland nach entsprechender Besiegelung nach dem kanadischen Recht den Titel zu vollstrecken. Besonders in der Frage des Unterhalts wird dir sicher von den kanadischen Behörden wirksame Hilfe gewährt.

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Es gibt verschiedene Benachrichtigungspflichten zwischen den Ämtern. Daher wirst du bestimmt informiert. Das sagte schon richtig Aktienmax. Wenn zum Beispiel ein Testament in Verwahrung genommen wurde, macht das Amtsgericht eine Mitteilung über die Verwahrung an die Gemeinde des Geburtsorts des Erblassers, dort Standesamt. Dieses ist dann selbst verpflichtet, das verwahrende Amtsgericht vom Tode des Erblassers zu benachrichtigen.

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Ich meine schon, dass das eine Erfüllung ist. Vielleicht bleibt dir gar nichts anderes übrig, als zur Sicherheit schnellst möglich zu zahlen. du musst dann den Vorbehalt machen, weil du ansonsten durch eine uneingeschränkte Zahlung die Forderung anerkennen könntest. Das willst du ja verhindern, so dass du später, wenn sich tatsächlich die Unbegründetheit der Forderung herausstellt, die Zahlung zurückverlangen kannst.

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Es hängt in der Tat, wie wfwbinder schon sagte, davon ab, ob Gewinn erzielt wird. Danach richten sich dann die Einkommenssteuervorauszahlungen, die vierteljährlich vom Finanzamt nach deren Vorgabe im Einkommenssteuerbescheid angefordert werden.

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Muss er freilich, denn er erzielt weitere Einnahmen, wohl jetzt auf selbstständiger Basis, weil er ja schon gekündigt ist, also nicht mehr in abhängiger Tätigkeit steht. Er muss daher so und so die Sache beim Finanzamt weiter melden und dafür Steuer zahlen.

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