Kaution wegen Hund erhöht zulässig?

2 Antworten

Bei den Gerichten ist es umstritten, ob man wegen Tierhaltung eine weitere Kaution fordern kann. Manche sagen, das geht, andere sagen, das geht nicht.

Jedenfalls müsste das vertraglich vereinbart werden. Wenn es nicht im Mietvertrag steht, müsste der Vermieter den Mietvertrag ändern. Er könnte das indem er sagt, er sei mit der Tierhaltung einverstanden, wenn dann zur Sicherheit eine weitere Kaution wegen möglicher Schäden aus der Tierhaltung gezahlt wird. Wenn ihr das akzeptiert, dann wäre das zusätzlich vereinbart.

Ist in eurer privaten Haftpflichtversicherung der Hund mit enthalten bzw. habt ihr eine Tierhaftpflichtversicherung?

Wenn ja, sendet dem Vermieter eine Kopie der Police zu.

Vielleicht reicht dem das ja.

Und meiner Meinung nach darf der Vermieter ohne vertragliche Regelung keine weitere Kaution verlangen.

Fraglich wäre überhaupt, ob man über drei Kaltmieten aufgrund eines Haustieres zahlen muss, selbst wenn das im MV stehen würde.