Kann man den Schein Paragraph 34c gewo umgehen?

2 Antworten

Du willst als Makler und Bauträger tätig werden und stellst solch eine Frage?

Kannst Du Dir den Schein nicht leisten oder liegt bei Dir etwas anderes im Argen? Dann solltest Du besser die Finger davon lassen, das Gewerbeamt prüft Deine Angaben sehr gründlich und bei falschen Angaben werden die sehr ungemütlich!

Diese Zulassung hat schon seine volle Berechtigung!

Kann man nicht, aus gutem Grund.

EinBauträger geht mit fremden Geld um und muss daher eine besondere Zuverlässigkeit nachweisen.

Das geschieht über die Erlaubnis gem. § 34 c GewO.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung