Kann jeder als unabhäniger Vermögensberater tätig werden?

5 Antworten

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"Vermögensberater" ist etwas ungenau. Es gibt Vermögensverwalter, die Vermögen aktiv verwalten und es gibt Anlageberater, die auch unterschiedlich intensiv Portfolien betreuen, bei denen aber der Anleger nie die Macht über das Geld aus der Hand gibt. Vermögensberatung meint (wegen der DVAG) aber normalerweise Anlageberatung.

Beide Jobs kann man ergreifen aber die Voraussetzungen sind unterschiedlich. Anlageberater, also die Genehmigung nach § 34 c der Gewerbeordnung bekommt man (noch) wenn man nicht auch noch Versicherungen vermitteln will eher einfach. Anzumerken ist eigentlich nur die jährliche Prüfung nach MaBV und dass eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auch wenn (noch) nicht zwingend Vorschrift doch dringend angeraten ist.

Die Erlaubnis nach § 32 KWG ist an ein paar Voraussetzungen mehr geknüpft und man hat auch laufend etwas mehr Prüfungspflichten, die auch höhere Kosten verursachen.

Wenn du von Gebühren schreibst, denkst du eher an Verwaltung. Das ist an Kriterien geknüpft, die man zu erfüllen hat und deren Einhaltung auch laufend geprüft wird.

Beachten muss man, dass einem das Geld nicht von selbst zufließt und das bisschen schnell wieder weg ist, wenn das Ergebnis nicht stimmt. Man muss also richtig gut sein (dann spricht es sich rum und man wird im Laufe der Jahre groß) oder sich - kommt vor - sehr gut verkaufen können. Es braucht also einen Kaufmann, der ein Gespür nicht nur fürs Produkt sondern vor allem eines für die Kunden hat. Das unterscheidet ja auch bei allen anderen Gewerben den erfolglosen vom erfolgreichen Kaufmann.


althaus 
Beitragsersteller
 07.02.2011, 14:32

Zähle mich zu den Aussteigern. Habe nun das Problem, daß ich nicht weiss wie ich Sinnvoll meine Freizeit verbringen soll, wenn möglich möchte ich natürlich meine Erfahrung mit einfliesen lassen. Vielleicht fällt mir noch was ein. Es geht nicht mehr darum um Millionen zu verdienen, sondern um beschäftigt zu sein, und die Unkosten zu decken. Danke für die Antwort.

Rat2010  07.02.2011, 17:43
@althaus

Ich oder genauer gesagt mein Unternehmen beschäftigt nur Angestellte.

Du kannst mir aber gerne eine Mail mit deinem Lebenslauf, was genau du wo die letzten 10 Jahre gemacht hast und welche Vorstellungen du von dem hast, was du in Zukunft machen willst, schicken.

Die MaDrei AG ist kein Unternehmen, das nicht noch einige gute Leute brauchen könnte. Speziell, wenn du auf Linie zu bringen bist und von Anfang an klar ist, dass das Gehalt vom Nutzen des Mitarbeiters für das Unternehmen abhängt. Menschliche Profit-Center sind mir lieber als Leute, die den ganzen Tag warten, was kommt.

Vielleicht passen wir ja zusammen.

Hallo Althaus oder Andere,

mich treibt gerade eine ähnliche Frage um. Wobei ich derzeit promoviere und dachte es wäre interessant nebenbei ein bisschen als Anlageberater arbeiten zu können, da ich selbst im Finance Bereich promoviere und öfters von Freunden dazu befragt werde kam mir die Idee...

Hätte jemand Interesse sich über die Möglichkeiten, oder sehr gerne natürlich auch über bereits gesammelte Erfahrungen, mit mir auszutauschen?

Viele Grüße,

Daniel

"Die Tätigkeit als Versicherungsmakler ist zulassungspflichtig nach § 34d Gewerbeordnung und sind im Handelsregister eingetragen. Sofern der Makler auch Kapitalanlagen vermittelt, muss er ebenfalls eine Zulassung zur Vermittlung von Kapitalanlagen nach §32 des Kreditwesengesetzes besitzen." Hier gelesen : http://www.censum.de/themen-finden/welche-beratertypen-gibt-es/ Gruß Z... .


althaus 
Beitragsersteller
 07.02.2011, 13:50

Wie ist das, wenn jemand nur als Berater tätig wird und die Geschäfte auschließlich vom Kunden getätigt werden?

Rat2010  07.02.2011, 14:03
@althaus

Dann braucht er eine Genehmigung nach § 34 c GewO.

Um Investmentfonds zu vermitteln brauchst du eine Genehmigung nach § 34 c GewO. Für Versicherungen gilt entsprechend § 34 d GewO.

Sollte woanders hin.