Also, angewiesen ist wieder typisches amtsdeutsch. Eine Anweisung kann man auch Instruktion oder z. B. bei der Bundeswehr auch Befehl nennen. Es ist nichts anderes als eine Aufforderung etwas zu tun.

In Deinem Fall ist es die Aufforderung einen bestimmten Geldbetrag an Dich zu überweisen. Da aber zwischen Anweisung und dem Beginn der tatsächlichen Banküberweisung an Dich mehrere Tage liegen können (aber nicht müssen), wäre es vermutlich sogar noch möglich diese Überweisung noch zu stoppen.

In jedem Falle musst Du das zuviel gezahlte Geld denen zurückzahlen, es sei denn, Du brauchst eine "HartzIV-Aufstockung", weil Dein Lohn oder Gehalt allein nicht zum Leben reicht. In diesem Fall bedarf es aber eines anderen und vor allem neuen Antrages und das Geld auf Grund des aktuellen Antrages ist trotzdem zurückzuzahlen.

Viel Glück ;-)

Steuermacher

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.