Waisenrente ein Elternteil geht 2. Ehe ein, Stiefkind, Witwenrente
Hallo, Ich hätte eine Frage bezgl. der Waisenrente, der Fall liegt schon einige Zeit zurück, würde mich aber doch interessieren: Also: Vater verstorben 1968 mit 43 Jahren, die Mutter war zu dieser Zeit 38 Jahre alt. Es gingen 3 Kinder aus dieser 1. Ehe hervor. Die Mutter hat noch einmal geheiratet 1975. Wie lange hat es damals das Waisengeld gegeben,? Bis zur 2. Eheschließung oder bis jedes Kind 18 Jahre alt war. Wie hat man es damals beantragt - über die Rentenversicherung ? Wie hoch könnte es gewesen sein, für ein Kind (gab es eine Staffelung) ? Gibt es (noch) Stellen wo man einsehen kann, ob die Mutter es überhaupt beantragt hat? Das gleiche würde mich auch mit dem Thema Witwenrente interessierren? mfg von monerl
1 Antwort
Die Kinder hatten damals vermutlich - hängt von der Rentenversicherung des verstorbenen Vaters und der Todesursache ab - einen Anspruch auf Halbwaisenrente und die wurde normalerweise gezahlt, solange das Kind noch in der Ausbildung war, notfalls also sogar bis zum Ende des Studiums.
Die erneute Eheschliessung der Mutter hatte darauf keinerlei Auswirkungen, solange der neue Ehemann die Kinder nicht adoptierte, denn die Kinder waren mit ihm ja in keiner Weise verwandt und er also auch nicht verpflichtet, sie zu unterhalten.
Jedes Kind hatte den gleichen Anspruch, eine Staffelung gab es da nicht und beantragt wurde das bei der entsprechenden Rentenversicherung.
Ob es heute, nach 42 Jahren dort noch Unterlagen über einen möglichen Antrag gibt, ist zwar nicht auszuschliessen, ich wage es aber zu bezweifeln, denn alle Aufbewahrungsfristen sind inzwischen ja abgelaufen.