Dokumentation von Schäden nach dem Auszug der Partnerin aus der Wohnung?
Hallo!
Ich habe vor circa 4 Jahren mit meiner Partnerin und unserem Kind eine Wohnung angemietet, wobei nur ich im Mietvertrag stehe. Sie hat die Unterschrift damals mit Vorwand verweigert. Wir sind nicht verheiratet.
Nach holprigen vier Jahren stand nun die Trennung an. Sie ist ausgezogen und hat sich eine neue Wohnung genommen. Ich verbleibe in der ehemals gemeinsam genutzten Wohnung.
Innerhalb der vier Jahre sind vor allem durch unser gemeinsames Kind zahlreiche Schäden in der Wohnung entstanden (Kratzer im Boden/Pakett, Kratzer an den Holztürzagen, kleinere Abrisse von Tapette und beschmutze Wände auf Kindshöhe).
Die Mutter verweigert im Vorfeld eine hälftige Übernahme von Kosten für diese Schäden. Ich will vorerst in der Wohnung verbleiben.
Mir stellt sich die Frage, wie ich - juristisch plausibel - die Schäden in der Wohnung dokumentieren lassen kann. Gibt es für so etwas einen Gutachter? Mit Kosten in welchem Umfang wäre das verbunden?
Danke für eure Hilfe!
4 Antworten
Für das Kind seid Ihr beide verantwortlich, d.h. da Ihr keine Vereinbarung über die Kompensation solcher Schäden getroffen habt, liegt die Verantwortung der Beseitigung zunächst mal bei Dir als Mieter und Elternteil.
Wenn die Ex-Lebensgefährtin selbst Schäden verursacht hat, dann sind diese nicht nur zu dokumentieren, sondern auch nachweislich ihr zuzuordnen, damit für eine Forderung nach Kostenübernahme überhaupt eine Rechtsgrundlage besteht.
Ansonsten ist die finanzielle Aufteilung eine Sache der privaten Lebensführung im Innenverhältnis zwischen Dir und ihr, d.h. berührt den Vermieter nicht. Er wird sich im Zweifelsfall immer an Dich als Mieter halten.
Relativ einfach - nur Du bist Vertragspartner ... und hinsichtlich Parkett sind normale Abnutzspuren seitens des Vermieters hinzunehmen.
Für die Erziehung des Kindes, dessen Verhalten war nicht nur die Kindsmutter verantwortlich sondern auch Du.
Insgesamt hast Du nur sehr geringe - bis gar keine Chancen gegenüber der Kindsmutter auf Schadenersatz .
Innerhalb der vier Jahre sind vor allem durch unser gemeinsames Kind zahlreiche Schäden in der Wohnung entstanden .....kleinere Abrisse von Tapette und beschmutze Wände auf Kindshöhe).
Wow - nach 4 Jahren sind nun einmal Schönheitsreparaturen dieser Art vollkommen normal.
Krempele die Ärmel hoch und behebe die voliegenden Schäden.
Für die Kosten eines Gutachters kannst Du selbst renovieren.
Wie kommst du darauf dass eine hälftige Teilung vorgeschrieben ist? Wenn ihr jetzt getrennt wohnt, haftet du auch für 50% der Abnutzung ihrer Wohnung durch dein Kind?
Fakt ist das Außenverhältnis ist eindeutig, du haftest gegenüber dem Vermieter. Ob du im Innenverhältnis Ansprüche gegen sie hast dürfte (mit Ausnahme von durch sie verursachte Schäden die über normale Abnutzung heraus gehen) höchst strittig sein. Gutachter, Anwälte etc würden vermutlich ein Vielfaches der Schönheitsreparaturen kosten. Mit absolut ungewissem Ausgang.
Man, mache Fotos mit Deinem Handy. Mit Wasserzeichen.
Und PS:
Wenn euer gemeinsames Kind den Großteil der Schäden verursacht hat, warum haftet Deine Ex dafür.
Dann verklage Dein Kind auf Schadensersatz.
Kein Wunder, dass die Ex weggelaufen ist, .....