Darf ich meine Halbschwester kennen lernen?

3 Antworten

Ja, Du hast ein Recht dazu, die Schwester Kennenzulernen bzw. "Umgang" zu haben.

Voraussetzung ist, dass dieser Umgang dem "Wohl des Kindes" entspricht. Es muss also Deinem Wohl entsprechen. Und das ist normalerweise der Fall, denn es ist doch klar, dass man seine (Halb-) Schwester kennen lernen möchte. Da Du bereits 14 Jahre alt bist, ist maßgeblich, ob Du das willst. Du darfst also selber entscheiden, ob Du die Schwester kennen lernen möchtest. Die Erziehungsberechtigen haben hier nicht das letzte Wort.

Ein Richter würde Dir da Recht geben. Denn das steht so im Gesetz:

Im § 1685 Absatz 1 BGB. § 1685 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Du könntest also den Vater dazu zwingen, Dir Informationen zu geben.

Nein und es wäre nicht klug , wenn sie nichts weiß und ihre (Stief)Eltern nichts wissen oder nichts wissen wollen.

Ja aber ich würde mit deinen eltern reden. Ich meine warum nicht Kinder sollten niemals unter einer Scheidung leiden.