Kann bzw darf ich einen Antrag auf Erstausstattung (Wohnung) stellen???

3 Antworten

Da Du ja gottlob eine Arbeit hast, wird Dich das Arbeitsamt nicht unterstützen können. Versuch doch einfach erst mal Deine alten Möbel mitzunehmen, dann gibts oft auch günstige Sache bei Wohnungsauflösungen oder bei Möbelbörsen. Es muß ja nicht gleich der große Herd mit Ceranfeld und Backwagen sein, eine Kochplatte mit 2 Feldern tuts fürs erste auch. Und Du wirst sehen, wenn Du Dir Deine Wohnungseinrichtung so nach und nach zusammenkaufst, das ist ein gutes Gefühl, es selber geschafft zu haben.

Hi, ich hab zum Beispiel gehört, das mich unter anderem das Geld leihen kann (Darlehen) für die Miete,,,Klar würde ich das zurückzahlen, würde mich auch schäbig fühlen, wwenn ich es nicht könnte. nein, länger kann ich hier nicht wohnen...es sei denn ich will zu grunde gehen....... mein gesamtes Geld wurde hier angerechnet.....leider.. wir haben hier eine Möbelhilfe Süderelbe..aber da bekommt man nur etwas, wenn man sehr wenig verdient oder waas vom Amt bezieht..und da wollen sie die Bescheinigung sehen.... Ein Nebenjob? wenn du mir sagst was und wo? denn ich arbeite im Schichtdienst (Früh-Spät-Nacht)...und das mehr als die offiziellen 40Std/Woche.. ich habe gestern in meinem Netto Markt nachgefragt, da dort eine aushilfe auf 325Euro Basis gesucht wird...aber keine Chance.... Und nochmal ganz kurz: Ich möchte nichts geschenkt bekommen, ich wäre stolz darauf, wenn ich das alles schaffen würde...und ich würde alles daran setzen, dass zurückzuzahlen....(ein Beispiel: ich habe meine DVD-Sammlung, Hello.-Kitty-Sammlung und viel von meiner Kleidung verkauft!!!!!!!)

Erstaustattung steht nur wirklich Hilfsbedürftigen zu, du kannst aber beim sozialen Möbeldienst und wenn es unbedingt neu sein muß per Katalog auf Raten dir Möbel kaufen. Desweiteren muß ein Vermieter bei einer Kaution Ratenzahlung von 2-3 Monaten gewähren. Einfach anfragen, meist gehen sie drauf ein. Lieber 3 Monate auf Kaution gewartet, als wenn die Wohnung 3 Monate keine Miete bringt. Du hast freie Wohnungswahl, du mußt nicht unbedingt diese nehmen. Aber hast Mietvertrag schon unterschrieben, kannst du nur mit Vermieter wegen Raten verhandeln, schriftlich machen. Ansonsten mußt du dir das Geld borgen.