rentner mit behinderung - finanzielle hilfe für umzug?
bekommt ein rentner eine finanzielle unterstützung für einen umzug wenn ärztliche atteste vorliegen, der schwerbehindertenausweis beantragt ist, und die neue wohnung behindertengerecht ist? einen wohnberechtigungsschein hat er bereits.
2 Antworten
Wenn die Rente so hoch ist, dass kein Anspruch auf Grundsicherung besteht, musst du auch den Umzug selbst finanzieren.
Und einen Schwerbehindertausweis beantragen heißt nicht einen haben....
Die ärztlichen Atteste sind Gefälligkeitsatteste und ohne Bedeutung.
Ein Umzug ist - denke ich mal - grundsätzlich eine private Sache, und daher muß man die Kosten selber tragen. Wäre die Rente aber so niedrig, daß der Rentner noch Geld vom Sozialamt bekommt, dann sollte er dort einen Antrag auf Umzughilfe stellen oder auf jeden Fall dort nachfragen. Die Schwerbehindertung ist noch nicht festgestellt, falls er dann als Schwerbehinderter anerkannt wäre, sollte er beim Versorgungsamt noch nachfragen, ob es da besondere Hilfen gibt.