Kann ich der Gemeinde bzw. Grundbuchamt die Bereitstellungszinsen in Rechnung stellen?

4 Antworten

Seitdem liegt das ganze in der Gemeinde bzw. beim Grundbuchamt

Was konkret liegt dort denn? Bzw. was ist der Grund dafür, dass der Notar den Kaufpreis noch nicht fällig gestellt hat? Das mit den Bereitstellungszinsen ist so üblich, wobei man den bereitstellungszinsfreien Zeitraum mit der Bank auch großzügiger hätte vereinbaren können. Aber andernfalls würdet ihr ja die tatsächlichen Darlehenszinsen bezahlen, wenn das schon ausgezahlt worden wäre...

Und nein, die Gemeinde oder das Grundbuchamt werden die Kosten wohl nicht übernehmen, zu Verzögerungen kann es immer mal kommen (die kann ja ggf. auch der Notar zu verantworten haben, oder auch ihr selber, je nachdem wie schnell die Rechnungen jeweils bezahlt wurden.

Soll wirklich die Umschreibung im Grundbuch erfolgen bevor die Übergabe statt findet? Das ist eine absolut außergewöhnliche Lösung, normalerweise wird nur eine Vormerkung eingetragen.

Und ja, versuchen könnt ihr das. Ich glaube aber nicht dass sie bezahlen werden. Und evtl wird es den Vorgang auch alles andere als beschleunigen ;-)

Eher ziehst Du den Haupttreffer im Lotto als dass Du es schaffst, einen Amtshaftungsanspruch durchzusetzen.

Nur ein Punkt von vielen: Welche Rechtsmittel hast Du denn eingelegt. Wäre aber erforderlich gewesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html

Angesichts dessen schlagen sich die Beamten vor Vergnügen auf die Schenkel wenn Du mit Ansprüchen drohst.

Was steht denn zu Übergang von Nutzen und Lasten im Notarvertrag? Ihr hättet doch auf ein Notaranderkonto zahlen können. Der Rest wäre dann nur noch notwendige Formalie.