Italienerin, in DEU und ITA gearbeitet: Lebe in Italien und erhalte deutsche und italienische Rente. Wird die deutsche Rente in Deutschland versteuert?
2 Antworten
Eigentlich ganz normal.
Auf die Einkünfte wird Einkommensteuer erhoben und die bezahlt man dann. Da die Italienerin auch italienische Rente erhält, ist davon auszugehen, dass ein Antrag nach § 1 (3) EStG keinen Erfolg hat und die Besteuerung für beschränkt Steuerpflichtige erfolgt.
Das bedeutet, dass es keinen Grundfreibetrag gibt und dass eine Reihe anderer Abzugsmöglichkeiten entfallen: Grund: All diese Abzugsmöglichkeiten hat die Italienerin ja bereits zu Hause, es wäre unfair, dass sie nochmals welche bekäme.
Folge: Der steuerpflichtige Anteil der Rente, vermindert um die Werbungskosten wird vom ersten Euro an versteuert.
Hallo,
falls es um die Kranken- und Pflegeversicherung gehen sollte:
Diese dürfen in Deutschland nicht von der Rente einbehalten werden. Es gelten für die Beiträge die italienischen Gesetze.
Gruß
RHW