Rente bei Staatsangehörigkeit wechseln?

4 Antworten

Hallo balabala,

die polnische Rentenversicherung berechnet die Rente aus den polnischen Beitragszeiten und die Deutsche Rentenversicherung nimmt die deutschen Beitragszeiten. Es gelten vermutlich auch zwei verschiedenen Altersgrenzen für die Altersrente.

Falls die polnische Rentenversicherung mehr als 10 Jahre Versicherungszeit für eine Rente voraussetzt, werden bei den Versicherungszeiten (10+28 Jahre=) 38 Jahre zugrundegelegt - aber nur bei den Versicherungszeiten, bei den Beiträgen werden in Polen nur die 10 Jahre berücksichtigt.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

danke

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Die Renten aus beiden Ländern werden "zusammengefasst" - Deine Staatbürgerschaft ist im Hinblick auf die erworbenen Rentenansprüche in den jeweiligen Ländern irrelevant.

Ansonsten rate ich Dir wende Dich einmalratsuchend unter Vorlage Deiner Rentenverlaufszeiten ( in beiden Ländern ) an einen versierten Berater der RV.

danke

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Du kannst es auch separat machen man kann ja die doppelte Staatsangehörigkeit annehmen.

danke

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