Ist es strafbar, wenn bei mir geliehenes Eigentum verloren ging?
Meine ehemalige Freundin hat von einen Verehrer eine Kette geliehen bekommen zum anprobieren, diese hat sie aber angeblich bei mir zuhause verloren.
Jetzt, ein halbes Jahr später, sind wir nicht mehr befreundet und die Beziehung ist auch nie was geworden. Der ehemalige Verehrer will aber jetzt die Kette zurück. Problem ist, ich habe keine Bild davon, noch habe ich die von ihm beschriebene Kette zuvor gesehen und zweifle auch an der Existenz.
Der Mann der diese Kette eigentlich besitzt verlangt, dass ich diese Suche und wenn sie nicht bald auftaucht wird dir Polizei eingeschaltet. Ich habe schon einige Orte abgesucht und mich auch mit der ehemaligen Freundin in Verbindung gesetzt, jedoch wurde ich noch nicht fündig.
Die Frage ist, was soll ich jetzt machen, habe ich mich strafbar gemacht, wird mein Haus durchsucht und muss ich das zurückzahlen, wenn sie unauffindbar bleibt?
5 Antworten
Der Verehrer kann die Kette von deiner Ex zurückverlangen, nicht von dir. Wenn sie die Kette nicht mehr hat muss er entsprechend Schadensersatz von ihr fordern, nicht von dir.
Sollte dir jemand vorwerfen, die Kette entwendet zu haben oder nach Fund unterschlagen, so müssen sie es dir Beweisen. Allerdings bist du dann immer noch nicht dem Verehrer Verpflichtet, sondern deiner Ex, ihr müsstest du die Kette ersetzen, wenn man dir beweist, das du sie unterschlägst.
Ergo machst du gar nichts.
Du hast doch gar nichts damit zu tun. Er hat die Kette seiner Angebeteten geliehen und soll sich dann auch bei ihr schadlos halten, ich würde das maximal genau einmal mitteilen und alles weitere ignorieren.
Natürlich kann er die Polizei einschalten. Wäre eventuell sogar die beste Lösung.
Er hat etwas verliehen.
Die Leiherin hat es verloren.
Das wird die Polizei protokollieren.
Falls man sagt, Habe ich bei NiaraFox verloren, so wird man Dich fragen, ob Du es gefunden hast und Du sagst nein.
Thema durch.
Was hast Du denn überhaupt damit zu tun, wenn die ehemlige Freundin die Kette verliert?
Richtig: NICHTS
Dir kann man GAR NICHTS, sofern Du uns auch alles erzählt hast.
Und suchen brauchst DU auch nicht, dann soll mal schön die Freundin suchen!
Nichts du machst gar nichts