Ist es fahrlässig die Kreditkarte sichtbar liegen zu lassen?
Ich habe mir überlegt, dass Betrüger eigentlich nur 2 Dinge benötigen, um die Kreditkarten anderer im Internet zu missbrauchen: Die Kartennummer und das Verfallsdatum. Beides steht ja direkt auf der Kreditkarte. Was ist, wenn man seine Karte bspw. Auf dem Cafetisch liegen hat und ein Dieb mit seinem Handy flüchtig die Karte abfotografiert und dann Käufe im Internet tätigt. Muss man dann selbst haften?
3 Antworten

Die Vorderseite allein wird den Betrügern wenig nutzen, da auf der Rückseite noch eine Sicherheitsnummer abgedruckt ist, die bei dem Onlinekauf per Kreditkarte mitangegeben werden muss.

selbst um sich die 3-stellige Sicherheitsnummer zu merken muss ein Kassierer nicht super-smart sein, denn er hat einige Zeit sich die Rückseite anzusehen, während er deine Unterschrift vergleicht und die Vorderseite könnte er auch kurz hinterm Tresen mit seinem Handy abfotographieren (fällt ihm kurz aus der Hand und schwubs)

Ich finde deine Befürchtungen schon berechtigt - denn nicht jeder Händler fragt noch nach der Sicherheitsnummer.