Widerruf Kreditkarte noch möglich?

1 Antwort

Verweise doch mal auf § 356 Abs. 2 Mr. 1 Buchstabe a BGB. Wenn die der Meinung sind, dass dieser Paragraph nicht anwendbar wäre, werden die das schon verargumentieren. Der Annahme, die Leistung seit bereits in Teilen oder vollständig erbracht worden, wird vorsorglich widersprochen.

Hast du den Nicht-Erhalt der Karte eigentlich ausdrücklich reklamiert? Hast du eine Nachfrist im Sinne des § 439 Abs. 1 BGB gesetzte? Das wäre nämlich die Voraussetzung für einen Rücktritt nach § 323 BGB (also außerhalb der Widerrufsfrist).