Ist es erlaubt, während Bezug von ALG 2 neues Auto anzuschaffen?

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"PKW / Auto

Bei der Ermittlung des zu berücksichtigenden Vermögens ebenfalls unbeachtet bleibt ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden, erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.

Eine aktuelle berufs- oder ausbildungsbezogene Notwendigkeit zum Besitz eines PKW ist nicht erforderlich. Die Angemessenheit des jeweiligen Kraftfahrzeuges ist anhand seines Verkehrswertes zu bestimmen. Zurzeit wird ein PKW, für den ein privater Verkäufer einen hypothetischen Erlös von nicht mehr als 7.500 Euro nach Abzug von möglicherweise bestehenden Kreditverpflichtungen erzielen kann, als noch angemessen angesehen.

Im Einzelfall sind jedoch hiervon abweichende Einschätzungen im Rahmen der Angemessenheit denkbar. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn aufgrund von körperlichen Einschränkungen ein teurerer PKW mit Automatikgetriebe notwendig ist oder wenn ein PKW mit vielen Sitzplätzen der Mutter einer Großfamilie zur besseren Vereinbarkeit von Kindeserziehung und Beruf dient.

Bisher nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob im Falle der Unangemessenheit eines Kfz dessen kompletter Verkehrswert oder lediglich die Differenz zwischen Verkehrswert und Kfz-Freibetrag (in der Regel 7.500 Euro) als Vermögen zu berücksichtigen und damit durch die Grundfreibeträge zu decken ist."

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/vermoegen.html

wenn das Geld dazu als " DARLEHEN " deklariert ist, geht das In Ordnung. Auf der Überweisung bei Verwendungszweck : " DARLEHEN zwecks Autofinanzierung " vermerken. Habe ich selbst schon einmal beim Sohn so gemacht und es gab keine Probleme. mfg K.

Theoretisch gesehen kannst du das machen, müsstest aber dann den Wagen auf jemandem anderen melden, damit du weiterhin Alg. 2 bekommen kannst. Meist werden Rentner da involviert, da diese sich so gut wie alles ohne Bedenken kaufen dürfen. Diese sollten dann aber auch Rentner sein und keine weiteren Alg. Empfänger sein.

Rentenfrau  25.05.2012, 04:35

So einen Rat - finde ich - sollte man nicht geben, das grenzt dann schon an Betrug und bei Erwischen gäbe es sicher eine Anzeige vom Jobcenter.

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