In welcher Stadt errichte ich meinen Unternehmenssitz als Freiberufler?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was ist denn das für ein Quatsch.

Wozu brauchst Du in A eine Betriebsstätte, nur weil da ein Kunde seinen Sitz hat? Wenn der Nächste Kunde in C ansässig ist, sollst Du da auch eine Betriebsstätte begründen?

Deine berufliche Niederlassung ist B udn Deine Fahrten zum Kunden in A sind Betriebsausgaben, weil Du Deinen Kunden erreichen musst und so wird es mit Kunden in C, D, F usw. auch sein.

Und wenn Du Freunde in A besuchst, trägst Du das als Privatfahrt in das Fahrtenbuch ein , oder Du nutzt die 1 % Regelung, dann ist es abgegolten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Steinbrand 
Fragesteller
 04.03.2015, 20:32

Vielen Dank für Deine Antwort! Da hast du vollkommen Recht.

Meine Unsicherheit kommt daher, dass ich nun nicht nur in B wohne sondern auch in A. Daher kann ich zu dem Kunden ja auch von A aus anreisen, wenn ich schon privat da bin, und hätte so drastisch weniger Kosten. Daher war meine Überlegung, dass ich das deswegen mit angeben müsse.

Die 1% Regel kann ich nur bei Fahrzeugen anwenden? Ich fahre mit öffentlichen und mit dem Rad.

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wfwbinder  04.03.2015, 20:39
@Steinbrand


Meine Unsicherheit kommt daher, dass ich nun nicht nur in B wohne sondern auch in A. Daher kann ich zu dem Kunden ja auch von A aus anreisen und hätte so drastisch weniger Kosten. 

Das ist jetzt eigentliche ein etwas geänderter Sachverhalt weil:


Ich wohne mit Nebenwohnsitz, wegen meiner alten Arbeitsstelle, in Stadt A 

Da war ich davon ausgegangen, das dieser Zweitwohnsitz irgendwann aufgegeben wird.


Nun kommt es auf die wirklichen Verhältnisse an.


Also, welche Tätigkeit und von wo aus betrieben? Wird nur beim Kunden gearbeitet? Wo werden die Geschäftsunterlagen gelagert? Wo wird das Unternehmen verwaltet?

Die steuerliche Beurteilung folgt den tatsächlichen Verhältnissen.










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Steinbrand 
Fragesteller
 04.03.2015, 20:50
@wfwbinder

Vielen Dank für deine Antwort. Bitte entschuldige meine Ungenauigkeit.

Ich habe den Nebenwohnsitz in Stadt A noch. 

Ich unterrichte als Honorarlehrer in Stadt A. Bin da hauptsächlich in einem privaten Gymnasium beim Kunden. 

Die Vor- und Nachbereitung der Stunden erledige ich dann zu Hause. Aktuell ist das je nachdem wo ich privat gern sein möchte Stadt A oder Stadt B. Für meine Arbeit ist das egal, da ich nur einen Laptop braucht. Bei angestellten Lehrern wird Vor- und Nachbereitung der Unterrichtszeit mit einer Dauer von 50% der Unterrichtszeit geschätzt.

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Steinbrand 
Fragesteller
 04.03.2015, 20:53
@wfwbinder

Den Nebenwohnsitz werde ich auch perspektivisch behalten. Da ich nun in beiden Städten gut wohne und mit zwei Wohnungen hoffentlich in beiden Städten Kunden akquirieren kann.

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wfwbinder  04.03.2015, 21:01
@Steinbrand

Das ist nun eine (steuerlich) ungünstige Aussage, denn daraus müßte ich schließen, das die Pendelei zwischen A und B überwiegend private Gründe hat.


Damit entfällt die beruflich veranlaßte Fahrt von A nach B.


Bei einem Lehrer ist auch die Idee mit den 2 Betriebsstätten an den Haaren herbeigezogen.


Sind denn beide Wohnungen gleich? in beiden die Einrichtungen für die Unterrichtsvorbereitung?


Die Fahrtkosten von A nach B sind dann ja wohl Bahnfahrkarten?

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Steinbrand 
Fragesteller
 04.03.2015, 21:22
@wfwbinder

Vielen Dank für deine Antwort. Genau das sind die Bahnkosten. Die Wohnung in B muss ich mir mit niemanden teilen, sodass es da ruhiger zum Arbeiten ist. Ansonsten könnte ich in beiden arbeiten. Nur in einer ist die Fachliteratur. 

Als Angestellter hatte ich die Wohnung A einfach als Werbungskosten geführt, da man sich ja entscheiden musste wo der Lebensmittelpunkt ist.

Also doch nur B anmelden?

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wfwbinder  04.03.2015, 21:29
@Steinbrand

Also, Betriebssitz ist B.


Aber wenn Du 3 Tage nacheinander Unterricht in A gibst, wirst Du ja die Zeit in derWohnung in A verbringen. Dann behandle es ruhig weiter wie eine doppelte haushaltsführung.

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Steinbrand 
Fragesteller
 04.03.2015, 23:40
@wfwbinder

Vielen Dank Du hast mir sehr geholfen! :-) Ohne Deine Geduld überstrapazieren zu wollen, aber in Deinem letzten Vorschlag hast Du das so gemeint, dass ich neben dem Betriebssitz in B noch die weitere Betriebsstätte in A anmelde, um die doppelte Haushaltsführung geltend zu machen?

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wfwbinder  05.03.2015, 06:13
@Steinbrand

Die Betriebsstätte in A sehe ich kritisch, weil Da ja ausser Deinen Übernachtungen bei Unterricht in A nichts passiert. Dafür einen Teil der Miete als Betriebsausgabe geltend zu machen, wird Dir das Finanzamt um die Ohren hauen.

Ich denke es reicht, wenn Du die Bahnfahrt nach A abziehst. Wir haben ja keine Zahlen von Dir und so kann man die Verhältnisse schwer einschätzen.


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Die Steuerverwaltung kennt mehrere Begriffsbestimmungen zur Betriebsstätte nach § 12 der Abgabenordnung i.V.m dem AEAO (Anwendungserlass) zum § 12 AO. Ein Freiberufler hat dort seine Betriebsstätte wo er seine Tätigkeit überwiegend ausübt (Rechtsanwalt, Steuerberater, Arzt usw. - § 18 EStG).

Wer meint, es sich aussuchen zu können oder es besser zu wissen, soll es  dann tun. Die Vorschriften der Steuergesetze - angefangen von der AO - sind durchaus logischer als oft angenommen. Ein Grundsatz: Massgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse, nicht irgendwelche Meldevorschriften oder persönliche Meinungen. Das muss man manchmal allerdings auch dem FA klarmachen.

Steinbrand 
Fragesteller
 05.03.2015, 11:13

Vielen Dank für den Hinweis. Ich möchte es nicht besser wissen. Ich möchte einfach nur eine korrekte Angabe machen, welche meine tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt.

Ich habe dich so verstanden, dass ich beobachten muss, ob ich in der Wohnung  Stadt A oder in Stadt B die meiste Zeit arbeite und diese dann als Beitriebstätte und Anschrift des Unternehmens wählen soll. Und die andere Wohnung nicht angeben soll?

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