AI Artist - Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Hallo, ich erstelle und verkaufe digitale Prints, welche mit Hilfe von KI / AI erstellt werden, über eine Online-Handelsplattform. Auf dieser Plattform habe ich meinen Shop, über welchen Kunden meine Prints erwerben können. Laut diversen Informationen aus dem Internet, sollte ich als Freiberufler eingestuft werden, da ich meine Prints über Dritte anbiete und diese nicht direkt selbst vermarkte. Wie sieht das Ganze aber aus, wenn die Bilder mit Hilfe einer KI generiert werden? Gelte ich in diesem Fall trotzdem rechtlich als freiberuflicher Künstler, oder muss ich ein Gewerbe anmelden? Für sämtliche Tipps und Infos bedanke ich mich bereits im Voraus.
1 Antwort
Wenn Dein Computer nach Deinen Angaben Bilder produziert ist es Deine Kunst.
Wenn Du nur Deine Kunstwerke verkaufst, also nichts verkaufst,was andere gemacht haben,dann bist Du Freiberufler.
Solange keine andere Person Hand an die Sache legt, ist es Dein Werk.
Aber es ist eigentlich einfacher,jedes Werk unterliegt dem Schutz des Urheberrechts.
Solange die KI nicht in der Lage ist,selbst einen Prozess zu führen, um das Urheberrecht geltend zu machen (Prozesse können nur natürliche,oder juristische Personen führen, keine Maschinen,Roboter usw. Ist es das Werk der Person, der die Maschine gehört,oder die der KI sagt, welche Farben verwendet werden sollen udn welche Vorlagen als Anregung dienen sollen.
Also keine unnötigen Diskussionen. Damit würdest Du einen durchschnittlichen Finanzbeamten überfordern.
Vielen Dank, ich werde es darauf ankommen lassen.
Vielen Dank für die Antwort. Die KI erstellt die Bilder nach meinen Angaben / Vorstellungen. Das Ergebnis sind einzigartige Bilder, welche es so zuvor noch nicht gab. Meine Bedenken sind jedoch, dass ich die Bilder nicht im klassischen Sinne selbst male, sondern der KI "nur" mitteile, was ich gerne als Bild erhalten möchte. Zudem könnte man argumentieren, dass die KI mit frei verfügbaren Bildern aus dem Internet trainiert wurde und aus diesen ganzen Bildern bzw. Informationen nun Bilder gestaltet, wie sie vom Benutzer gewünscht werden. Wäre es wahrscheinlich, dass das Finanzamt meine Tätigkeit aus diesen Gründen nicht als Kunst einstuft und ich somit kein Freiberufler bin?