Vorweggenommene Betriebsausgaben auf Firmenanschrift?

1 Antwort

Als erstes eine Rückfrage, die ir ncihts mehr hilft, aber wenn ich solche Fragen lese, ist für mich unverständlich, warum man sich keinen Rat holt, bevor man anfängt. Vor allem weil Gründercoaching auch noch staatlich gefördert wird.

Auf jeden Fall hast Du schon mal den Vorsteuerabzug verloren. weil das Unternehmen, welches Rechnungsempfänger ist, zu dem Zeitpunkt der Rechnungsausstellung noch nicht existierte.

Aber natürlich sind die Betriebsausgaben für die UG abzugsfähig, wenn Die UG Dir den Betrag erstattet.

Was heißt "wir gründen gerade eine UG?" Das der Notarvertrag besteht? Oder nur der Plan?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Absolut verständlich deine Aussage.

Der Notarvertrag besteht bereits. Aber das Konto lässt auf sich warten und der Eintrag im Handelsregister ist eben auch noch nicht vollzogen. Hängt alles am Konto.

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@pasib

Nach Rücksprache mit der Steuerberaterin meinte sie, dass das dann als Darlehen gewertet wird.

Auch auf weitere Nachfrage ob ich den Kaufvertrag widerufen sollte meinte sie nein, das ist jetzt so erstmal kein Problem. Dann vertraue ich mal auf Ihre Aussage.

Kann man diese Ausgabe nicht als "vorweggenommene Betriebskosten" definieren? Oder scheitert das, da der Firmenname bereits auf der Rechnung steht?

Natürlich denk ich mir jetzt schon, ob das alles so toll war. Aber das Angebot war nur gestern gültig und da wollte ich Zuschlagen...

Vielen Dank für die Hilfe soweit 👍🏻

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@pasib

Wenn die Kollegin das schon gesagt hat, warum dann die Frage?

Wenn die Gesellschaft schon besteht, kann man ja auch schon die Rechnungen dort buchen.

Die Kollegin weiß schon, was zu tun ist. Eröffnungsbilanz mit dem vorhandenen Stammkapital in bar und die Rechnungen werden gebucht Kosten an Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter, weil Du sie bezahlt hast.

Das Du die Ratschläge einer Steuerberaterin in einem Forum überprüfst, wo viele Antworten von Laien kommen, ist gegenüber meiner Kollegin schon fast eine Frechheit.

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@wfwbinder

Da stimme ich dir natürlich voll und ganz zu! Nachdem ich die Frage gestern relative spät gestellt habe, so konnte ich niemanden mehr erreichen. Nicht desto trotz denke für die Hilfe. Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter war ein Schlüssel-Begriff. Jetzt habe ich zumindest ein ruhiges Gewissen. Naja, man wächst mit seinen Aufgaben. ;-) Vielen Dank!

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@pasib
Naja, man wächst mit seinen Aufgaben. ;-)

Wie die Leber des Steuerberaters.

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