Honorartätigkeit gleich Übungsleiterpauschale?

1 Antwort

Komme mit diesem Einkommen über den Steuerfreibetrag)

Meinst Du Damit über 9.000,- im Jahr? Hast Du bei Deiner Rechnung auch Arbeitnehmerpauschlbetrag und Vorsorgepauschale berücksichtigt?

Die Übungsleiterpauschlae kannst Du auch in der Einkommensteuererklärung ansetzen, aber die Tätigkeit muss auch den Spezifikationen entsprechen.

Mit welcher Begründung lehnen die denn ab, das gleich so abzurechnen?

Oder anders gefragt, wir soll das überhaupt abgerechnet werden? Als Honorar, oder per Lohnabrechnung?

Wenn es per Honorar abgerechnet wird, können die das ja sowieso nicht berücksichtigen, weil keine Steuer abgezogen wird. Du bekommst ja dann die Honorare überwiesen und musst für alles andere selbst sorgen.

Rijana 
Fragesteller
 26.07.2018, 13:23

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Aus meiner Werksstudententätigkeit verdiene ich jährlich ca. 13.200€ Brutto.

Leider habe ich von der Caritas keine Erklärung erhalten, warum die das nicht gleich so abrechnen. Hab einfach nur ein NEIN erhalten.

Die rechnen das als Honorar ab. Ich erhalte keine Lohnabrechnung. Wir tragen am Ende des Monats unsere Stunden ein und unterschreiben. Das wars eigentlich.

Aufgrund meiner Befürchtung, dass ich am Ende mit Steuernachzahlungen rausgehe, schaue ich mich gerade auch schon nach einer Minijob Alternative um, da sich die Honorartätigkeit einfach nicht rechnet, wenn ich einen Teil nichts als Übungsleiterpauschale abrechnen kann.

"Wenn es per Honorar abgerechnet wird, können die das ja sowieso nicht berücksichtigen, weil keine Steuer abgezogen wird. Du bekommst ja dann die Honorare überwiesen und musst für alles andere selbst sorgen."

--> Was meinst du mit "sowieso nicht berücksichtigen"?

Wenn die Tätigkeit den Spezifikationen entsprechicht, kann ich es also als Übungsleiterpauschale versuchen?

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wfwbinder  26.07.2018, 13:59
@Rijana
Wenn es per Honorar abgerechnet wird, können die das ja sowieso nicht berücksichtigen, weil keine Steuer abgezogen wird. 

Es wird als Honorar gezahlt, so wie man seinen Arzt, Anwalt, oder Steuerberater zahlt.

Wie sollen die bei einer Überweisung des vollen Honorars eine Steuervergünstigung berücksichtigen?

Das Machst Du in der Einkommensteuererklärung, wenn Du es dort einträgst.

Zur Frage nach Alternativen, wieviel stunden sollst Du denn für das Honorar arbeiten, also was wird Dein Honorar sein?

Wie hoch würde der Lohn im 450,- Euro Job sein?

Du musst bedenken, ein Arbeitgeber, der Dich auf Minijobbasis anstellt, berücksichtigt ja auch, dass er auf den Lohn den er Dir zahlt, noch 32 % Abgaben zahlen muss.

Wenn Du mit Deiner Honorartätigkeit über 2.400, Im Jahr kommen solltest, was passiert das schon groß. für die ersten 100,- Euro mehr sind es 14,- Euro Steuer. Lohnt sich da die Panik die Du hast? Warum sollten sich wegen 14,- Euro Steuer keine 86, Euro netto lohnen?

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EnnoWarMal  26.07.2018, 13:56
ob mich die caritas nicht als Übungsleiter einstellen könne

Wozu soll das gut sein? Da fallen doch die gleichen Steuern an, nur der Arbeitgeber hat noch weitere Abgaben zu leisten. Die würde er dann wahrscheinlich vom Honorar kürzen.

Hieraus folgt, dass die Nichtanstellung günstiger ist, weil die AG-Anteile wegfallen, für die man ohnehin keinen Gegenwert bekäme.

Und was ist daran schlimm, Steuern zu zahlen? Viel schlimmer ist es, keine zu zahlen.

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MrsMurphy  26.07.2018, 14:28
@EnnoWarMal

Der AG kann aber auch nicht einfach so bestimmen, ob etwas eine Honorartätigkeit ist oder eine Angestelltentätigkeit, nur weil der die Sozialabgaben und Steuern sparen will.
Wenn hier sowieso keine Selbständigkeit vorliegen sollte, fällt das ganze unter Scheinselbständigkeit und kann zumindest für den AG richtig teuer werden, sollte das mal rauskommen.

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wfwbinder  26.07.2018, 14:38
@MrsMurphy

Da es ja erstmal unter einem Jahr ist, wird Scheinselbständigkeit nicht geprüft. Der Arbeitgeber ist kein Arbeitgeber, sondern ein Auftraggeber und sagt Dir erstmal zu welchen Bedingungen er diese Tätigkeit anbietet. Ausserdem sparen die gegen übereiner Anstellung keine Steuern sondern lediglich die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Vermutlich wird sich das auch in der Bezahlung niederschlagen.

Nur mal als Anhaltspunkt. eine Stunden Minijob zu 9, Euro, kostet den Arbeitgeber ca. 11,80 Euro. die Gleichen Kosten machen ca. 9,70 euro normaler Stundenlohn und 11,80 Euro Honorar. Dabei ist noch nicht gerechnet, dass die Honorarkraft ja auch keine Urlaubsbezahlt bekommt, also wird ca. 13,- Euro Minimumhonorar zu zahlen sein.

Ausserdem haben die ja nicht gesagt, dass die Übungsleiterpauschale nicht angewendet werden kann, sondern sie sagen, dass sie die nicht anwenden könne, weil es nur bei Angestellten geht udn die Selbständigen das eben in der Einkommensteuererklärung machen. Da wird es nach dem Sachverhalt auch keine Probleme geben.

Aber es zwingt Dich doch auch keiner die Tätigkeit anzunehmen.

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MrsMurphy  26.07.2018, 14:48
@wfwbinder

, dass einen niemand zwingt irgendeine Tätigkeit anzunehmen, dass ist mir bewusst.
Und ob das unter einem Jahr geprüft wird oder nicht (was durchaus der Fall sein kann, wenn die Rentenversicherung eine Betriebsprüfung durchführt und bei den Fremdkonten über eine immer wiederkehrende Person stolpert) ist auch nicht relevant.
Mir geht es im Moment einzig und alleine darum, dass ein Auftraggeber/Arbeitgeber nicht einfach entscheiden kann, ob der Job jetzt unter angestellt oder selbständig fällt. Da gibt es durchaus Kriterien für.

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EnnoWarMal  26.07.2018, 14:54
@MrsMurphy

Selbstverständlich kann ich entscheiden, ob ich jemanden für eine bestimmte Tätigkeit einstellen will oder nicht.

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MrsMurphy  26.07.2018, 17:31
@EnnoWarMal

du kannst aber nicht einfach entscheiden, ob diese Tätigkeit unter angestellt oder selbständig fällt. Dafür gibt es Kriterien. Wenn das so einfach wäre, dass im Vertrag nur stehen müsste "Frau/Herr XY ist bei uns freiberuflich tätig", dann gäbe es das Thema Scheinselbständigkeit nicht.

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wfwbinder  26.07.2018, 19:24
@MrsMurphy
"Frau/Herr XY ist bei uns freiberuflich tätig", 

Das ist natürlich in der Form Quatsch.

Aber wenn es z. B. um die typischen Übungsleiter/Trainer geht, bietet sich an:

Herr/Frau leitet eigenverantwortlich das Training .......... usw.

Mit entsprechenden Formulierungen wird damit dokumentiert, dass der Übungsleiter eben nicht Weisungsgebunden ist udn auch, abgesehen von den Trainingszeiten, nicht in die Organisation wie einArbeitnehmer eingebunden ist.

Probleme kann es geben, wenn der Trainer auf die Frage, ob er auch für andere Auftraggeber arbeitet, nicht die Wahrheit sagt.

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EnnoWarMal  26.07.2018, 20:05
@MrsMurphy

Du vermischst hier die verschiedenen Rechtsbereiche.

Natürlich kann ich das.

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