Hilfe was soll ich tun (Stiefmutter)?

2 Antworten

"Das Jugendamt möchte sie nicht verständigen"

Tja, dann scheidet ja auch alles andere wie Polizei und/oder Anwalt aus.

Dann kann man ihr nicht helfen, wenn sie diese Institutionen ablehnt!

Dann soll sie dort halt ausziehen und gut ist!

Ab zum JA. Auszug genehmigen lassen, ab 18 Hätte sie sowieso das Recht dazu, mit Genehmigung des JA steht ihr aber weiterhin Unterhalt zu auch ü18. Denn ü18 ist Barunterhalt von den Eltern nur möglich, wenn der Auszug nötig war.

Deine Freundin hat also dann ihr Einkommen aus Arbeit und sofern sie Schule/Ausbildung/Studium macht Elternunterhalt und Kindergeld bzw ggf BAB/Bafög. Damit wird sie zusammen auf etwa 900-1000 € kommen was für ein kleines WG Zimmer und zum leben reicht.