Vater will neuer Frau lebenslanges Wohnrecht am Eigenheim vermachen. Welche Rechte haben wir Kinder?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Darf unser Vater der neuen Frau ohne unser Einverständnis überhaupt ein lebenslanges Wohnrecht vermachen, da wir ja bereits zu 1/4 Miteigentümer sind?"

Nein das geht nicht. Die Immobilie gehöhrt ja einer Erbengemeinschaft. Jeder müste zustimmen, was man unter den Gegebenheiten nicht machen würde.

Der Vater müste also Eure Zustimmung igendwie erkaufen gegen bar. Er müste Eure Anteile abkaufen. Nur dann kann er das durchsetzen. Ihr könnt verkaufen müst aber nicht. Man könnte auch mit Zwangsversteigerung drohen.

Wie geht man jetzt taktisch am besten vor? Abwarten und Ihn seine Möglichkeiten erst mal selber erkunden lassen. Anfragen schiebt man au die lange Bank. Das wird ja dauern und Geld kosten. Er müste sich erst mal beraten lassen und wird dann erfahren das das so nicht geht. Dann wird auch klar werden ob das alles von der neuen Frau ausgeht, oder von Ihm.

Um gegen rechtliche Auseinandersetzungen abgesichert zu sein, stellt sich die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung. Die könnte man jetzt noch abschließen.

Vielen Dank für die differenzierte Antwort! Wie kann ich das mit der Zwangsversteigerung verstehen? Können Mitglieder einer derartigen Erbengemeinschaft eine Zwangsversteigerung triggern? Andererseits würde ein derart harsches Vorgehen wohl eher dazu führen, dass der Vater seinen Anteil gar nicht mehr übergeben will und stattdessen die neue Frau 50% seines Anteils bekommt. Gehe ich da richtig in der Annahme?

0
@True123

Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft kann jederzeit eine Teilungsversteigerung zwecks Erbauseinandersetzung einleiten.

Diese Versteigerung ist in der Regel jedoch mit Verlusten verbunden.

2
@True123

Wenn die Frau Alleinerbin seiner 75% wird, beträgt Euer Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Anspruches, also 18,75%, auszahlbar in Geld.

0
@Andri123

Denke auch das was dort angedacht ist, der Frau 50% seiner 75% zu überschreiben wird nicht gehen. Auch dazu bedarf es der Zustimmung aller Teilnehmer der Erbengemeinschaft. Der Vater kann mit seinen 75% nicht viel anfangen. Verkaufen und verschenken kann er es nicht ohne Zustimmung der Kinder. Da bliebt dann nur die Zwangsversteigerung. Er kann seine 75% also auch nicht belasten, weder mit Wohnrecht noch mit Hypothek oder anderen Dingen.

1

Der Notar, der für so etwas benötigt wird, wird euren Vater schon darüber aufklären, dass ihr dem auch zustimmen müsst.

Auf der anderen Seite hat euer Vater aber auch euch in der Hand, weswegen ihr ein wenig umsichtig vorgehen solltet.

Denn er will euch das Haus vorher übertragen, muss es aber nicht!

Er könnte seine 75 % durchaus auch an seine neue Frau vererben und euch dann mit dem Pflichtteil abspeisen, wenn ihr ihn zu doll ärgern solltet.

Danke für die Antwort! Genau deshalb streben wir auch einen Kompromiss (Übergangszeit zur Suche einer alternativen Wohnmöglichkeit) an. Wir wollen einerseits seinen Willen respektieren, andererseits unsere Rechte und Interessen als Miteigentümer wahren.

1

Hallo,

tja, ein ähnliches Spektakel hatte ich auch schon einmal, mit einer 20 J. jüngeren 2. Frau meines Vaters. Der hatte 2 Jahre vor seinem Ableben seine Großgärtnerei (42 ha) verkauft. Als er verstarb war angeblich "nichts mehr da".

Mein Bruder und ich haben ihr trotzdem alles gelassen. Es lohnt sich nicht, jahrelang Rechtsstreit mit Nervenkrieg zu führen. Die hätte sogar bei Gericht gelogen. Dass man dem Partner ein lebenslanges Wohnrecht einräumt finde ich eigentlich normal. Blöde ist nur, wenn die Kinder überhaupt nichts mehr davon haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vielleicht wäre ein Wohnrecht io, wenn ihr es zusammen mit einer ortsüblichen Miete vereinbart?!. D. H. Euch steht dann der Anteil (Gemäß eigentumsanteil) einer Miete zu.

Zur Warnung/Ergänzung: Euer Vater könnte im Extremfall einen Eigentums Ausgleich unter Ehegatten zu Lebzeiten durchführen. Dann gehören sofort die Hälfte seiner jetzigen Anteile seiner Frau. Bei seinem Ableben erhält sie dann nochmals alles außer eurem Pflichtteil auf den Rest.

Woher ich das weiß:Recherche

Ohne Eure explizite ( notariel zu beglaubigende ) Zustimmung, kann der Vater nicht im Alleingang der neuen Frau / Lebensgefährtin ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.