Hausverwaltung stellt Rechnung für Nachabnahmetermin?

2 Antworten

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Die Wohnungsabnahme ist eine Verwaltungshandlung die der Vermieter nicht berechnen darf.

Das ist mal klar.

Hier aber geht es nicht um die Abnahme, sondern um einen weiteren Termin nach der Abnahme. Der ist nicht notwendigerweise kostenlos. Private Vermieter können natürlich keine nachweisbaren Kosten vorlegen.

Hier aber hat sich der Vermieter durch einen Hausverwalter vertreten lassen. Wenn der Geld dafür nehmen darf, dass er die zweite Abnahme durchführen muss, dann schuldest Du ihm Ersatz dafür. Eine Rechnung vorweisen muss er aber schon.

Die Hausverwaltung wird zwar bezahlt, aber doch nicht für alles und jedes. Das wäre also kein Argument gegen die Forderung.

Schäden bzw. Mängel, die du hättest beheben müssen, sind doch wohl bereits im Protokoll der 1. Wohnungsübergabe festgehalten !

Was der Vermieter danach noch feststellt, weil er bei der Wohnungsübernahme vielleicht etwas übersehen hat, muss er selbst beheben.

Wozu weitere Nachabnahmen ?


TheCritter 
Beitragsersteller
 18.09.2023, 14:11

Ja wie gesagt, um zu schauen ob alles ordnungsgemäß gemacht wurde und Rechnung 2 dafür das der noch mal anwesend war als der Schlüsseldienst die Schlösser getauscht hatte

Gaenseliesel  18.09.2023, 14:24
@TheCritter

Habt ihr die 1. Übernahme schriftlich protokolliert und unterzeichnet, sind " nur " die darin aufgeführten Unzulänglichkeiten vom Mieter zu beheben ..... dann hätte man sich bei der 1. Wohnungsübernahme mehr Zeit fur die Inspektion nehmen müssen .....😉 oder wohnt ihr im Harz, da alles so brockenweise kommt 🤷‍♀️