Sorr,y diese Frage gehört nicht in dieses Forum, wollte die Frage bei gutefrage.net stellen.

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Du bist nach wie vor verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Es reicht aber, wenn du die Erklärung mit deiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 abgibst. Das Schreiben gilt nur für Umsatzsteuervoranmeldungen. Dieses Schreiben hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun.

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Zuerst kannst du deinem Organisten km-Geld bezahlten. Also 0,30 Euro pro gefahrenen km. Ab 2013 ist der Übungsleiterpauschbetrag auf 2.400 Euro erhöht worden. Ist dieser Pauschbetrag bei deinem Organisten schon ausgeschöpft. Wenn nicht, er kann auch von zwei Pfarreien Geld bekommen. Darf eben nur nicht die 2.400 übersteigen.

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Einkommenssteuerberechnung, Kleingewerbe, keine Belege für Material

Hallo, ich denke darüber nach ein Kleingewerbe anzumelden und einen Dawanda-Shop zu eröffnen. Da ich verheiratet bin und meine Mann Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit hat, liegen wir bei der Einkommenssteuer sicher über dem Freibetrag auch wenn ich noch nicht weiß, wie hoch mein Umsatz mit meinen selbstgemachten Sachen sein wird. Mein Problem ist folgendes: Als ich im Laufe des Jahres die Materialien für meine Sachen gekauft habe, war es nur als Hobby gedacht, nicht für den Verkauf. Da es sich überwiegend um Stoffe handelt, die ich bar bezahlt auf dem Stoffmarkt gekauft habe, habe ich keine Belege für meine Ausgaben. Wenn ich jetzt eine Einkommenssteuererklärung mache, kann ich dann gar keine Materialkosten ansetzen, da ich sie nicht belegen kann?? Ich meine, ich bin zwar selbst schuld daran, dass ich keine Belege habe, aber es ist ja auch klar, dass ich die Materialien irgendwas gekostet haben müssen. Die Preise weiß ich auch noch - kann sie aber eben nicht belegen. Ich habe gelesen, man kann einen Eigenbeleg erstellen, aber doch nur im Ausnahmefall, das wird doch nicht für alle Ausgaben dieses Jahres funktionieren, oder? Außerdem habe ich gelesen, dass man auch beim Eigenbeleg einen Kontoauszug o.ä. zum Beweis anheften muss. Kann mir irgendjemand helfen? (Für die Zukunft sammle ich natürlich die Rechnungen). Noch eine Frage - habe vor ein paar Wochen eine Nähmaschine gekauft, die 400 Euro gekostet hat. Diese wird ausschließlich für mein Kleingewerbe genutzt. Der Preis übersteigt wahrscheinlich den Umsatz für die nächsten Monate. (So gut wird mein Shop ja wahrscheinlich nicht einschlagen) Sollte ich das Material bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung wirklich nicht mehr ansetzen können, kann ich dann wenigstens die Nähmaschine ansetzen? Auf einmal oder muss ich sie über mehrere Jahre abschreiben? Im Voraus vielen vielen Dank für eine Auskunft.

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Die Nähmaschine hat 400 Euro gekostet, also kannst du sie noch dieses Jahr voll absetzen. Für deinen Stoffeinkauf würde ich einen Eigenbeleg schreiben. Dadurch wird vermutlich für dieses Jahr ein Verlust entstehen. Das Finanzamt wird dann ganz schnell mit dem Argument Liebhaberei kommen und dir deinen Verlust nicht anerkennen wollen. Musst du selber wissen, ob du dich nicht lieber als Liebhaberei einstufen lässt.:)

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Nehme mal an das es sich um eine Übergabe handelt. Eine Übergabe an den Enkel ist möglich. Allerdings müßte der Enkel die vorher zwischen Vater und Oma vereinbarten Pflichten übernehmen, wenn die Oma nicht freiwillig auf alles oder einiges verzichtet. Oft ist die Pflege im Krankheitsfall vereinbart. Das kann teuer werden. Also unbedingt vorher zum Notar und alles besprechen. Es ist möglich vor der Übergabe eine Vereinbarung zwischen Vater und Oma zu treffen in der auf verschiedene Sache, wie Heizung, Essen, Pflege, etc. von Seiten der Oma verzichtet wird. Dann übernimmt der Enkel nur noch die, nach der Änderung, zwischen Vater und Oma bestehenden Pflichten. Als Enkel würde ich dir raten die genauen Kosten die dir in Zukunft entstehen anzuschauen. Oft kostet das Haus dann soviel, dass du dir ein Schloss dafür bauen hättest können. Du hast keinen Vorteil aus der Übergabe und mußt nur zahlen. Wie alt sind deine Eltern? Wie alt deine Oma?

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Wenn das wirklich so ist, wie du das schreibst, dann kann ich euch nur empfehlen so schnell wie möglich den Steuerberater zu wechseln. Eine Erstattung der Krankenkasse wird auf Krankengelderstattungen gebucht. Dabei wird kein Erlöskonto verwendet, sondern auf ein Konto das sich im Personalkostenbereich befindet. Außerdem sind daraus keine 19% Umsatzsteuer zu zahlen. Für die Erstattung des Rechtsanwalt für den Unfall müßte wahrscheinlich aufgeteilt werden, weil ich annehme, dass der Rechtswanwalt sein Rechnung vor der Erstattung abgezogen hat. Also wird z.B. bei einer Erstattung von 5000 Euro und Rechtswanwaltkosten von 1000 Euro, die 1000,00 Euro auf Rechts- und Beratungskosten gebucht, natürlich unter Abzug von 19% Vorsteuer. Die 6000 Euro werden auf Kfz-Kosten gegengebucht. Ich nahme an die Reperaturrechnung wurde über das selbe Konto gebucht. Ob da jetzt 19% Steuer drin sind weiß ich nicht. Wenn ihr der Versicherung angegeben habt, dass ihr Vorsteuerabzugsberechtigt seid, dann natürlich nicht. Ihr habt dann die Vorsteuer nicht erstattet bekommen. Von Krankenkassebeträgen 19% Vorsteuer abzuziehen ist schon ein starkes Stück. Wie gesagt, wenn das alles so ist, dann dringend wechseln.

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Bevor ich eine Spende gebe frage ich immer ob der Sammler einen Quittungsblock dabei hat. Manchmal haben sie einen manchmal nicht. Habe auch schon welche nachgereicht bekommen. Meistens wenn die Spenden höher waren. Ohne Beleg geht beim Finanzamt nichts.

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Immer wieder gibt es Menschen die sich nicht bewußt sind, dass wenn sie beim Notar sind, einen Vertrag unterschreiben der bindend ist. Ihr habt ein Haus geschenkt bekommen. Weil das so ist bekommt der Bruder deines Mannes 12.000 € von Euch. Ist doch in Ordnung so. Wieso sollte das sittenwidrig sein. Die Zahlung aufschieben? Da müsst ihr mit dem Brunder reden. Vielleicht läßt er ja mit sich reden. Der Notar hat keinerlei Verpflichtung zu prüfen ob dein Mann das Geld hat. Gefragt hat er ihn sicher und er hat ja gesagt und den Vetrag unterschrieben.

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Das deine Mutter dem Finanzamt nicht gemeldet hat, dass sie die Landwirtschaft nicht mehr betreibt, hatte wohl den Grund das sie die Entnahme aus der Entnahme aus dem Betriebsvermögen auch nicht versteuern wollte. Ich kenne landwirtschaftliche Betriebe, die seit 20 Jahre verpachtet sind und immer noch alles im Betriebsvermögen ist. Du hast das Unternehmen geerbt, also bist du auch für die Versteuerung zuständig. Ich würde die Grundstücke aus dem Betriebsvermögen heraus verkaufen. Dann müsstest du nicht alles versteuern, weil du den Buchwert abziehen kannst. Auf diesem Gebiet bin ich aber nicht so gut informiert. Vielleicht kann dir noch jemand anders aus dem Forum hier weiterhelfen.

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