Grundsteuer bei Hausbau zwecks Vermietung absetzbar vor Fertigstellung?

2 Antworten

Wenn die ausschließliche spätere Vermietung bereits endgültig feststeht, stellt die gezahlte Grundsteuer während der Bauphase ebenfalls vorweggenommene Werbungskosten dar (also Möglichkeit 3).

Ich wähle für die kommunale Grundsteuer die dritte Möglichkeit.

Dies gilt natürlich nicht für die von den Ländern erhobene Grunderwerbsteuer, die zu den Anschaffungsnebenkosten gehört und damit zur zweiten Möglichkeiten.