Was tun, Tochter 18 verliert 2. Ausbildungsstelle wegen Diebstahl?

2 Antworten

Hallo,

hm.......könnte es etwa um eine psychische Störung gehen, habt ihr diesen Gedanken auch schon in Erwägung gezogen ? Ihr wisst lediglich von diesen o.g. Diebstählen, vielleicht gab es schon zuvor euch unbekannte, von allen unentdeckte Vorfälle.

Kleptomanie ist gar nicht sooo selten..... 🤷 dies sollte zuvor abgeklärt werden, bevor eine Entscheidung (möglicherweise zu Unrecht) fällt und eher Hilfe angebracht ist, als Sanktionen ! In dem Fall wären Strafen zudem kontraproduktiv und Schäden dem Kind zusätzlich.

Ansonsten gilt:

" Geht ein (minderjähriges oder) volljähriges Kind nicht mehr zur Schule und/oder lässt es sich auch nicht zu einem Beruf ausbilden, ist es grundsätzlich nicht unterhaltsbedürftig.

Es kann dann nämlich darauf verwiesen werden, dass es den eigenen Unterhalt durch Erwerbstätigkeit deckt.

Zwischen Beendigung der Schulausbildung und Aufnahme der weiteren Ausbildung (Lehre oder Studium) sind dem Kind ca. drei Monate zuzubilligen, innerhalb derer eine Erwerbsverpflichtung nicht besteht, gleichwohl ein Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden kann.

Danach muss das Kind für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen, wobei auch einfache Tätigkeiten zumutbar sind. "

🙋‍♀️

Danke für Ihre Antwort. Ich muss hierbei noch etwas ergänzen, denn unsere Tochter war noch nie einfach. Das sie unter einer psychischen Störung leiden könnte kam uns natürlich ebenfalls in den Sinn. Wir haben sogar versucht sie zu einer Therapie zu bewegen, das lehnte sie ab! Als sie minderjährig war haben wir versucht sie dazu zu zwingen, das ging natürlich nach hinten los, denn sie verweigerte jeden Termin bzw. arbeitete sie absolut nicht mit. Ihre Aussagen: Ich bin nicht krank, ich brauche keine Hilfe! Ich schaff das auch so! Auch Termine beim Jugendamt waren sinnlos...

Einmal wurde sie sogar polizeilich Zwangseingewiesen in eine Klinik. Dort wurde sie nach einer Woche entlassen, da sie genau wusste was sie den Ärzten dort erzählen muss um schnell wieder "frei gelassen" zu werden.

Alle Versuche ihr in irgendeiner Art und Weise zu helfen - sind gescheitert!!! Aufgrund dessen reicht es uns nun einfach und wir haben keine Nerven mehr. Zumal ihr 11jähriger Bruder all das mit bekommt...

Unsere Tochter kann zudem auch in keiner Weise mit Geld umgehen, sobald sie eines hat, wird es sinnlos ausgegeben. Sie verdiente in ihrer 2. Ausbildung übertariflich, bekam knapp 800 Euro netto im 1. Jahr!! Das war innerhalb kürzester Zeit weg! Irgendwann haben wir ihr dann eben den "Geldhahn" zugedreht - sie bekam dann von uns kein weiteres Geld wenn sie keines mehr hatte.

Selbst jetzt weigert sie sich einzugestehen das sie Hilfe braucht.

Wir sind einfach mit unserem Latein am Ende :(

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@Princess1978

oje, klar...... man versucht erst einmal alles für seine Kinder und ist selbst irgendwann einfach am Ende, weil keine Hilfe mehr ankommt oder sie sich komplett sperren. Mit Volljährigkeit wird's dann noch schwieriger, verständlich 🤷

Ich denke nach allem was du erzählst, ihr müsst euch jetzt keine Vorwürfe machen und die Tochter, so wie es ihr eigener Wille ist, i h r e n Weg gehen lassen.

Sie ist volljährig, sie soll beim Jobcenter einen ALG2 Antrag stellen, diesen Hinweis geben und ihr einen angemessenen Zeitpunkt zum Auszug als Vorlage mitgeben und es auch konsequent durchziehen ‼️ (wenn's euch auch weh tut)

Weitere Hilfe von euch, nur noch auf Bitte der Tochter..... sie meint ja sie braucht keine Hilfe, sie ist schließlich volljährig ☝️dann soll sie ihr Leben auch selbst in die Hand nehmen.

Manchmal muss man ganz einfach Nägel mit Köpfen machen, ansonsten leidet die ganze Familie. Euer 11jähriger Sohn braucht schließlich auch eure Aufmerksamkeit und kommt durch das Theater mit der unbelehrbaren Schwester viel zu kurz.

Ich wünsche euch viel Kraft und Durchsetzungsvermögen..... vielleicht ändert sich das Blatt in absehbarer Zeit doch noch zum Guten ‼️🙋‍♀️

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Nun würden wir gerne wissen ob wir trotz allem noch verpflichtet sind sie finanziell zu unterstützen??

Ich denke durch ihr Fehlverhalten hat sie ihren Unterhaltsanspruch Euch als Eltern gegenüber verwirkt.

Wenn Ihr sie jetzt konsequenterweise ! vor die Tür setzt - ist sie obdachlos. Also muss sie sich an die entsprechenden Stellen vor Ort wenden - welche das sind .... das solltet Ihr sie ( damit sie endlich kapiert wie der Hase läuft ), knallhart selbst herausfinden lassen.