Stolperfalle auf Gehweg - wann zahlt die Versicherung Schmerzensgeld?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also man kann pauschal nicht sagen das die Gemeinden grundsätzlich nicht zahlen wollen.

Die Frage ist wann man die Gemeinde haftbar machen kann.

Verantwortlich bei öffentlichen Wegen und Straßen ist die Gemeinde, da sie im Wege ihrer Verkehrssicherungspflicht für ein gefahrloses Begehen oder Befahren Sorge tragen muss. Die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in solchen Fällen stellt eine Amtspflichtverletzung dar, die zum Ersatz des entstehenden Schadens verpflichtet. Dennoch haben Gerichte die Haftung der Gemeinde in bestimmten Fällen eingeschränkt bzw. ganz ausgeschlossen. Denn genau so, wie man als Autofahrer immer mit den Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer rechnen muss, dürfen Benutzer von öffentlichen Wegen nicht einfach sorgenlos in der Gegend herumspazieren und mit einer überall fehlerfreien Wegbefestigung rechnen. Vielmehr darf unter Umständen eine gesteigerte Aufmerksamkeit dieser spazierenden Verkehrsteilnehmer erwartet werden. Ansonsten wären die Beamten der Stadt verpflichtet, jeden Tag die Wege abzugehen und jede einzelne kleine Unebenheit zu berichtigen.

Wegen der Höhe des Schmerzensgeldes kannst Du Dich auch bei www.schmerzensgeld.info informieren. Nimm Dir einen Anwalt, der die Verschuldensfrage mit der Versicherung der Gemeinde klärt.