Haftpflichvers. Zahlung erst nach Reparaturrechnung?

2 Antworten

Du kannst auf eine Schadensregulierung nach Kostenvoranschlag bestehen, musst aber davon ausgehen, das die MwSt und der Arbeitslohn, den die Reparatur verursacht hätte, vom auzzuzahlenden Betrag abgezogen wird. Solltest Du das Handy im nachhinein noch reparieren lassen, kannst Du die Rechnung nachreichen und bekommst den abgezogenen Betrag erstattet. Diese Möglichkeit könntest Du mit Deiner Versicherung besprechen.

gammoncrack  04.11.2012, 17:52

Woher hast Du die Weisheit, dass der Arbeitslohn abgezogen wird? Wäre mir zumindest ganz neu - lasse mich aber gerne klüger machen.

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Primus  04.11.2012, 17:58
@gammoncrack

ist im Familienkreis bei einem Autoschaden, der über Kostenvoranschlag abgerechnet wurde, vorgekommen.

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gammoncrack  04.11.2012, 19:09
@Primus

Und das wurde einfach so hingenommen? Wäre nämlich was ganz Neues bei der Gutachtenabrechnung.

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Schadensfälle dienen nicht der persönlichen Bereicherung des Geschädigten. Die Versicherung handelt daher richtig, wenn sie auf dem Nachweis der Reparatur besteht. Und für 200,--€ einen Vorschuß haben zu wollen ist ein Ansinnen, mit dem man der Versicherung besser nicht kommen sollte.