Haftpflichvers. Zahlung erst nach Reparaturrechnung?
Hallo Zusammen,
meine Frau war in der Stadt, sie hatte das Handy in der Hand und wollte telefonieren (sie stand an der Fußgängerampel). Indem momentan fährt eine Passantin auf dem Fahrrad an ihr vorbei und trifft ihre Hand. Das Handy fällt zu Boden, das Touchdisplay ist gebrochen und lauter Schrammen am Gehäuse. Wir habe die Versicherung kontaktiert und alles wurde geregelt. Kostenvoranschlag für die Reperatur wurde an die Versicherung geschickt. Jetzt will die Versicherung, dass ich das Handy repariere und ihr die Rechnung schicke. Bin ich verpflichtet, dass Handy zu reparieren? Kann ich nicht das Geld anfordern und mir ein neues Handy kaufen? Wenn ich doch reparieren muss, kann man kein Vorschuss verlangen, da ich Student bin und nicht soviel Geld für die Reperatur (knapp 200 €) habe.
Angaben zum Handy: HTC HD 7, neu erworben Okt. 2011
Würde mich auf hilfreiche Antworten freuen.
Danke im voraus.
2 Antworten
Du kannst auf eine Schadensregulierung nach Kostenvoranschlag bestehen, musst aber davon ausgehen, das die MwSt und der Arbeitslohn, den die Reparatur verursacht hätte, vom auzzuzahlenden Betrag abgezogen wird. Solltest Du das Handy im nachhinein noch reparieren lassen, kannst Du die Rechnung nachreichen und bekommst den abgezogenen Betrag erstattet. Diese Möglichkeit könntest Du mit Deiner Versicherung besprechen.
ist im Familienkreis bei einem Autoschaden, der über Kostenvoranschlag abgerechnet wurde, vorgekommen.
Und das wurde einfach so hingenommen? Wäre nämlich was ganz Neues bei der Gutachtenabrechnung.
Schadensfälle dienen nicht der persönlichen Bereicherung des Geschädigten. Die Versicherung handelt daher richtig, wenn sie auf dem Nachweis der Reparatur besteht. Und für 200,--€ einen Vorschuß haben zu wollen ist ein Ansinnen, mit dem man der Versicherung besser nicht kommen sollte.
Woher hast Du die Weisheit, dass der Arbeitslohn abgezogen wird? Wäre mir zumindest ganz neu - lasse mich aber gerne klüger machen.