Zahlt eine Versicherung wenn Familienangehöriger eine Kamera beschädigt hat?

3 Antworten

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Wohnt ihr von "Tisch und Bett" getrennt, so besteht grundsätzlich Deckungsschutz.

Erstes Problem:

Allerdings wird der Verursacher die Kamera geliehen haben, um ein Foto zu machen - geliehene oder gemietete Gegenstände sind in der Mehrzahl der älteren PH-Verträge ausgeschlossen!

Zweites Problem:

Hast DU den Verursacher gebeten ein Foto von dir zu machen, so kannst du ihn für die Gefälligkeit gar nicht in die Haftung nehmen, also lehnt die PHV ebenfalls ab.

(Ich nenne Mutter hier bewusst "den Verursacher", weil die vorgenannten Aussschlüsse mit dem Verwandschaftsgrad gar nichts zu tun haben)

Wenn Verursacher und Geschädigter in einem Haushalt leben wird der Schaden normal gesehen nicht ersetzt. Ich weiß nicht ob es Versicherungen gibt, die solches auschließen, da unter diesen Umständen ja immer was versehentlich kaputt gehen könnten und sehr leicht ersetzt werden kann ;-).

Es zahlt die Privathaftpflichversicherung der Mutter ( sofern vorhanden) Sie ist haftbar. Es gelten als Familie nur die Eltern und Kinder bis max. 18 jahre. Also nicht die Mutter.Die Privathaftpflichtvers. zahlt also hier nicht.

Grüße... uwe