Handy ins Waschbecken gefallen - zahlt das die Haftpflicht?

2 Antworten

Die Haftpflicht kommt normalerweise nicht für Schäden an geliehenen Gegenständen auf, außer wenn man das explizit in seinen Versicherungsvertrag aufgenommen hat. Aber in deinem Fall kann man wahrscheinlich nicht unbedingt sagen, dass du das Telefon wissentlich verliehen hast. Von daher ginge es vielleicht sogar. Aber ich bin mir eigentlich sehr sicher, dass die Versicherung nicht einfach so zahlen wird, ohne genau nachzuhaken. Dazu wirkt der Fall wahrscheinlich tatsächlich zu konstruiert.

Wenn deine Freundin das Handy ohne dein Wissen genommen hat und es ihr dann aus Versehen ins Wasser gefallen ist, würde ihre Haftpflicht das übernehmen. Wenn du das Handy allerdings wissentlich verliehen hast dann geht es auf dein Risiko und die Haftpflicht zahlt nicht.